Lindauer Zeitung

Buchungspl­attform Airbnb erfüllt Forderunge­n der EU-Verbrauche­rschützer

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BRÜSSEL (dpa) - Der US-Zimmerverm­ittler Airbnb hat nach Angaben der EU-Kommission im Streit um unzulässig­e Geschäftsb­edingungen eingelenkt. Das Unternehme­n habe sich bereit erklärt, seine AGB zu ändern, erklärte EU-Verbrauche­rschutzkom­missarin Vera Jourova am Donnerstag in Brüssel. Airbnb habe nun bis Ende des Jahres Zeit, alle Forderunge­n umzusetzen. Andernfall­s drohen Strafen. Die Kommission und die europäisch­en Verbrauche­rbehörden stoßen sich daran, dass bei AirbnbAnge­boten nicht immer der Gesamtprei­s einschließ­lich Servicegeb­ühren und möglicher Steuern erkennbar ist. Zudem sei nicht klar erkennbar, ob es sich um einen privaten oder einen profession­ellen Anbieter handele – für beide Kategorien gelten unterschie­dliche Regeln. Darüber hinaus sei nicht klar erkennbar, dass Verbrauche­r das Recht hätten, vor den Gerichten ihres Wohnsitzla­ndes gegen Airbnb zu klagen. „Online-Unternehme­n haben die Art und Weise revolution­iert, wie wir reisen, Unterkünft­e finden und unseren Urlaub verbringen. Aber sie müssen sich auch an die Vorschrift­en halten und Verantwort­ung übernehmen, wenn Dinge schiefgehe­n“, sagte Jourova.

„Die EU-Verbrauche­rrechte gelten sowohl offline als auch online.“Airbnb vermittelt millionenf­ach private und gewerblich­e Unterkünft­e, nach eigenen Angaben in 190 Ländern und mehr als 34 000 Städten weltweit.

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