E-Health-Gesetz
Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen “(E-HealthGesetz) enthält einen Fahrplan für die Einführung der digitalen Infrastruktur. Bis Ende 2018 sollen Arztpraxen und Kliniken flächendeckend an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Ist dies geschehen, werden medizinische Daten auf Wunsch des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Das Projekt läuft dem Vernehmen nach schleppend, auch die Patienten sind im Zwiespalt. Laut einer Umfrage von PricewaterCoopers würden 71 Prozent der Deutschen ihre Krankheitsdaten für besserer Therapieerfolge freigeben. Gleichfalls fürchten Zweidrittel Missbrauch der Daten. (dg)