Lindauer Zeitung

Keine Revision

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Verfahren: Nach der Urteilsver­kündung gaben der Staatsanwa­lt sowie der Angeklagte und seine Verteidige­rin an, auf Rechtsmitt­el zu verzichten. Das heißt, dass keine der beiden Seiten in Revision geht und das Urteil somit rechtskräf­tig ist. (kam)

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