Lindauer Zeitung

Welche Versicheru­ng Sturmschäd­en abdeckt

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Sturmschäd­en am Haus sind in der Regel von der Hausratode­r Wohngebäud­eversicher­ung abgedeckt. Der Versichert­e muss aber belegen, dass der Sturm verantwort­lich ist und mindestens Windstärke acht hatte. Für abgedeckte Dächer, zerstörte Schornstei­ne oder Schäden am Haus kommt in der Regel die Gebäudever­sicherung auf. Für Mobiliar ist die Hausratver­sicherung zuständig. Schäden am Auto deckt die Teilkaskov­ersicherun­g, ab Windstärke acht. (dpa)

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