Welche Versicherung Sturmschäden abdeckt
Sturmschäden am Haus sind in der Regel von der Hausratoder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Der Versicherte muss aber belegen, dass der Sturm verantwortlich ist und mindestens Windstärke acht hatte. Für abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden am Haus kommt in der Regel die Gebäudeversicherung auf. Für Mobiliar ist die Hausratversicherung zuständig. Schäden am Auto deckt die Teilkaskoversicherung, ab Windstärke acht. (dpa)