Neues Gesetz macht einen Strich durch die Rechnung
Lärmschutzwände bleiben wie gehabt
BODOLZ - Weniger Züge, weniger Lärm, dafür kürzere und niedrigere Schallschutzwände durch das Gemeindegebiet. Das war die Rechnung, auf die Bürgermeister Christian Ruh gesetzt hat. Doch daraus wird nichts. Zwar sollen nach den jüngsten Zugzahlenberechnungen der DB Netze 2030 weniger Züge durch Bodolz fahren als bisher gedacht, aber die Lärmschutzwände bleiben so hoch und so lang wie gehabt. Eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes macht es möglich.
Mehr als zwei Jahre lang hat Bürgermeister Christian Ruh die Bahn mit seiner Forderung nach einer genauen Berechnung der Züge genervt, die in Zukunft durch Bodolz fahren sollen.
Wie die LZ bereits berichtete, hat der Bodolzer Bürgermeister die im Rahmen der Elektrifizierung der Ausbaustrecke 48, zwischen München und Lindau, von der Bahn angenommene Zahl der fahrenden Züge angezweifelt und genaue Berechnungen verlangt. Die Zahl der fahrenden Züge war deswegen von Belang, weil sie Auswirkungen auf die Höhe der Schallschutzwände hatte: Je mehr Züge fahren, umso länger und höher muss der Lärmschutz sein und je weniger Züge fahren, umso kürzer und niedriger fallen die Wände aus. Ruh vertrat dabei das Motto, so hoch und lang wie nötig, um die Bürger vor Lärm zu schützen, aber so niedrig und so kurz wie möglich, um den Schaden am Orts- und Landschaftsbild so gering wie möglich zu halten.
Weniger Güterzüge
Seit Juli liegen nun die Zahlen auf dem Tisch und zeigen, dass Ruh recht hatte. Zumindest was die Zahl der durch Bodolz fahrenden Züge betrifft. Denn im Jahre 2030 werden weniger Züge fahren als angenommen. Insbesondere bei jenen Güterzügen, die nachts fahren, war die Zahl gegenüber den einstigen Berechnungen deutlich gesunken. Hatte die Bahn für 2025 noch zehn Güterzüge angenommen, sind es 2030 nur noch drei, die des Nachts durch Bodolz rattern. Ein Umstand, der Ruh eigentlich Anlass zur Hoffnung gab.
Auch der Schallschutzgutachter, dem der Bürgermeister die Zahlen zur Berechnung übergeben hatte, hatte ausgerechnet, dass im Vergleich zu den ursprünglichen Zahlen, die Anzahl der Fassaden und Immissionsorte, wo der Zuglärm letztendlich beim Vorbeifahren ankommt, nahezu halbiert sei. Nunmehr 50 Fassaden an 24 Immissionsorten seien betroffen, erklärte Ruh dem Gemeinderat auf seiner jüngsten Sitzung. Einfach gesagt, bedeutet dies, dass nur halb so viele Häuser vom Krach betroffen seien als angenommen. Als logische Konsequenz ergab sich daraus für Ruh wiederum, dass auch die Schallschutzwände kürzer und niedriger ausfallen dürfen. Weil der Schallschutzgutachter dies jedoch nicht klären konnte, telefonierte Ruh mit den DB-Netzen. Und letztendlich ergab sich aus dem Gespräch, dass sich seine Hoffnungen zerschlagen haben. Denn, wie er nun dem Gemeinderat berichtete, sei eine Änderung eines Paragrafen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in Planung. Dieses besage, dass die DB-Netze nur dann Höhe und Länge von Schallschutzwänden neu berechnen müssen, wenn neue Zugzahlenberechnungen ergeben, dass der Lärm größer wird. Verringere sich der Lärm, dürften die DB-Netze weiter mit den alten Zugzahlen rechnen. „Für uns ist das misslich, weil nach dem Gesetz unsere Hoffnung, weniger Lärm ist weniger Schallschutz, nicht aufgeht“, erklärte Ruh der LZ.
Die Unterlagen hat Ruh indessen schon einem Anwalt übergeben. Dieser soll prüfen, ob Bodolz über eine Normenkontrollklage noch eine Chance hat. „Aber die Wahrscheinlichkeit da Erfolg zu haben, ist gleich null“, sagte Ruh der LZ. Dem Gemeinderat machte Ruh schon einmal eine Alternative zu Höhe und Länge der Schallschutzwände deutlich. „Der Punkt, wo wir ansetzen müssen, ist das Aussehen.“