Videos von Adolf Hitler im Internet veröffentlicht
Polizei geht gegen Hasskommentare vor – Wohnung eines Tatverdächtigen vom Staatsschutz durchsucht
IMMENSTADT (sz) - Ein Mann hatte in sozialen Netzwerken mehrere Kommentare, Videos von Adolf Hitler und Bilder von sich selbst veröffentlicht, auf denen er mit Schusswaffen zu sehen war. Diese verknüpfte er mit der Aufforderung, zu den Waffen zu greifen und in den bewaffneten Widerstand einzutreten, berichtet die Polizei.
Es sei wichtig, dass solche Äußerungen unverzüglich verfolgt werden, sagte Werner Strößner, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, laut Pressemitteilung. Es gelte, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu schützen und klarzustellen, dass es sich beim Internet nicht um einen rechtsfreien Raum handele.
Das Staatsschutzkommissariat der Kemptener Kriminalpolizei identifizierte den Urheber der Postings, kurz nachdem sie online waren. Mit einem Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Kempten, durchsuchten laut Bericht nur wenige Stunden später Beamte die Wohnung des Tatverdächtigen.
Verstöße nach dem Waffengesetz konnten im Rahmen der Durchsuchungen nicht festgestellt werden. Der Mann war im Besitz eines Luftdruckgewehrs und einer Softairpistole, die nicht waffenscheinpflichtig sind. Für eine Schreckschusspistole, welche ordnungsgemäß verwahrt war, besaß der 56-Jährige einen „kleinen Waffenschein“. Der bisher nicht polizeilich in Erscheinung getretene Mann räumte die Veröffentlichungen in den sozialen Netzwerken ein. Er begründete seinen Kommentar mit der grundrechtlich garantierten Freiheit, seine Meinung äußern zu dürfen.
Durch die Polizei wurde das Landratsamt Oberallgäu als zuständige Waffenbehörde informiert. Von dort wird nun geprüft, ob der Mann weiterhin die für den kleinen Waffenschein nötige Zuverlässigkeit und Eignung besitzt und ob nicht ein Waffenbesitzverbot erteilt wird, heißt es im Polizeibericht weiter. Hierzu wurden die Gegenstände sichergestellt. Darüber hinaus werden gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten geführt. Die relevanten Kommentare sind im Internet nicht mehr zu finden.