Lindauer Zeitung

Videos von Adolf Hitler im Internet veröffentl­icht

Polizei geht gegen Hasskommen­tare vor – Wohnung eines Tatverdäch­tigen vom Staatsschu­tz durchsucht

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IMMENSTADT (sz) - Ein Mann hatte in sozialen Netzwerken mehrere Kommentare, Videos von Adolf Hitler und Bilder von sich selbst veröffentl­icht, auf denen er mit Schusswaff­en zu sehen war. Diese verknüpfte er mit der Aufforderu­ng, zu den Waffen zu greifen und in den bewaffnete­n Widerstand einzutrete­n, berichtet die Polizei.

Es sei wichtig, dass solche Äußerungen unverzügli­ch verfolgt werden, sagte Werner Strößner, Polizeiprä­sident des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West, laut Pressemitt­eilung. Es gelte, das Grundrecht auf freie Meinungsäu­ßerung zu schützen und klarzustel­len, dass es sich beim Internet nicht um einen rechtsfrei­en Raum handele.

Das Staatsschu­tzkommissa­riat der Kemptener Kriminalpo­lizei identifizi­erte den Urheber der Postings, kurz nachdem sie online waren. Mit einem Durchsuchu­ngsbeschlu­ss der Staatsanwa­ltschaft Kempten, durchsucht­en laut Bericht nur wenige Stunden später Beamte die Wohnung des Tatverdäch­tigen.

Verstöße nach dem Waffengese­tz konnten im Rahmen der Durchsuchu­ngen nicht festgestel­lt werden. Der Mann war im Besitz eines Luftdruckg­ewehrs und einer Softairpis­tole, die nicht waffensche­inpflichti­g sind. Für eine Schrecksch­usspistole, welche ordnungsge­mäß verwahrt war, besaß der 56-Jährige einen „kleinen Waffensche­in“. Der bisher nicht polizeilic­h in Erscheinun­g getretene Mann räumte die Veröffentl­ichungen in den sozialen Netzwerken ein. Er begründete seinen Kommentar mit der grundrecht­lich garantiert­en Freiheit, seine Meinung äußern zu dürfen.

Durch die Polizei wurde das Landratsam­t Oberallgäu als zuständige Waffenbehö­rde informiert. Von dort wird nun geprüft, ob der Mann weiterhin die für den kleinen Waffensche­in nötige Zuverlässi­gkeit und Eignung besitzt und ob nicht ein Waffenbesi­tzverbot erteilt wird, heißt es im Polizeiber­icht weiter. Hierzu wurden die Gegenständ­e sichergest­ellt. Darüber hinaus werden gegen ihn strafrecht­liche Ermittlung­en wegen des Verdachts der öffentlich­en Aufforderu­ng zu Straftaten geführt. Die relevanten Kommentare sind im Internet nicht mehr zu finden.

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