Kameramann von „Das Boot“bekommt Recht
STUTTGART (dpa) - Nach dem Oberlandesgericht (OLG) München hat auch das OLG Stuttgart dem Chefkameramann des Erfolgsfilms „Das Boot“einen finanziellen Nachschlag für seine Arbeit zugesprochen. Jost Vacano stünden von acht verschiedenen Rundfunkanstalten der ARD zusammen rund 315 000 Euro plus Umsatzsteuer zu, entschieden die Richter am Mittwoch. Das OLG München hatte ihm vergangenes Jahr bereits rund 588 000 Euro von der Produktionsfirma Bavaria Film, dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) und der E.V.M. GmbH zugesprochen, die den Film auf Video und DVD verbreitet. Gegen acht übrige ARD-Anstalten hatte Vacano in Stuttgart geklagt. Die Stuttgarter und die Münchner Richter ließen gegen ihr Urteil die Revision zum Bundesgerichtshof zu.