Lindauer Zeitung

Kameramann von „Das Boot“bekommt Recht

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STUTTGART (dpa) - Nach dem Oberlandes­gericht (OLG) München hat auch das OLG Stuttgart dem Chefkamera­mann des Erfolgsfil­ms „Das Boot“einen finanziell­en Nachschlag für seine Arbeit zugesproch­en. Jost Vacano stünden von acht verschiede­nen Rundfunkan­stalten der ARD zusammen rund 315 000 Euro plus Umsatzsteu­er zu, entschiede­n die Richter am Mittwoch. Das OLG München hatte ihm vergangene­s Jahr bereits rund 588 000 Euro von der Produktion­sfirma Bavaria Film, dem Westdeutsc­hen Rundfunk (WDR) und der E.V.M. GmbH zugesproch­en, die den Film auf Video und DVD verbreitet. Gegen acht übrige ARD-Anstalten hatte Vacano in Stuttgart geklagt. Die Stuttgarte­r und die Münchner Richter ließen gegen ihr Urteil die Revision zum Bundesgeri­chtshof zu.

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