EU-Gutachter hält Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
LUXEMBURG (dpa) - Die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland verstößt nach Ansicht eines Gutachters nicht gegen EU-Recht. Die 2013 geänderten Regeln, nach denen der Beitrag pauschal für jede Wohnung erhoben wird, stelle keine rechtswidrige staatliche Beihilfe dar, befand Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in dem Gutachten. Die Einschätzung des Gutachters ist für die Richter nicht bindend, häufig folgen sie seiner Argumentation jedoch. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen. Gegen die geänderten Regeln klagten eine Reihe von Beitragszahlern vor deutschen Gerichten. Das Landgericht Tübingen rief daraufhin den EuGH an. Nach Ansicht von Sánchez-Bordona handelt es sich bei der Neuregelung aber nicht um eine wesentliche Änderung, die der EU-Kommission hätte vorgelegt werden müssen.