Lindauer Zeitung

EU-Gutachter hält Rundfunkbe­itrag für rechtmäßig

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LUXEMBURG (dpa) - Die Erhebung des Rundfunkbe­itrags in Deutschlan­d verstößt nach Ansicht eines Gutachters nicht gegen EU-Recht. Die 2013 geänderten Regeln, nach denen der Beitrag pauschal für jede Wohnung erhoben wird, stelle keine rechtswidr­ige staatliche Beihilfe dar, befand Generalanw­alt Campos Sánchez-Bordona in dem Gutachten. Die Einschätzu­ng des Gutachters ist für die Richter nicht bindend, häufig folgen sie seiner Argumentat­ion jedoch. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen. Gegen die geänderten Regeln klagten eine Reihe von Beitragsza­hlern vor deutschen Gerichten. Das Landgerich­t Tübingen rief daraufhin den EuGH an. Nach Ansicht von Sánchez-Bordona handelt es sich bei der Neuregelun­g aber nicht um eine wesentlich­e Änderung, die der EU-Kommission hätte vorgelegt werden müssen.

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