Haushaltshilfe früh beantragen
Wer nach einer Operation eine Haushaltshilfe benötigt, sollte sich schon aus der Klinik heraus darum kümmern. So stellen Betroffene eine möglichst reibungslose Versorgung sicher, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Anspruch auf eine Haushaltshilfe hat, wer sich zeitweise aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst um seinen Haushalt kümmern kann – und keine Mitbewohner hat, die diese Aufgaben übernehmen könnten.
Beantragt wird die Unterstützung schriftlich bei der Krankenkasse. Betroffene müssen dem Formular eine Bescheinigung des Arztes beilegen. Darin müssen die Diagnose und die daraus resultierenden Einschränkungen genannt sein. Außerdem wichtig: Von wann bis wann und in welchem Umfang braucht jemand aus ärztlicher Sicht Unterstützung? Der Anspruch besteht für maximal vier Wochen. Leben Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt, sind es höchstens 26 Wochen. (dpa)