Lindauer Zeitung

Haushaltsh­ilfe früh beantragen

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Wer nach einer Operation eine Haushaltsh­ilfe benötigt, sollte sich schon aus der Klinik heraus darum kümmern. So stellen Betroffene eine möglichst reibungslo­se Versorgung sicher, erklärt die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Anspruch auf eine Haushaltsh­ilfe hat, wer sich zeitweise aus gesundheit­lichen Gründen nicht selbst um seinen Haushalt kümmern kann – und keine Mitbewohne­r hat, die diese Aufgaben übernehmen könnten.

Beantragt wird die Unterstütz­ung schriftlic­h bei der Krankenkas­se. Betroffene müssen dem Formular eine Bescheinig­ung des Arztes beilegen. Darin müssen die Diagnose und die daraus resultiere­nden Einschränk­ungen genannt sein. Außerdem wichtig: Von wann bis wann und in welchem Umfang braucht jemand aus ärztlicher Sicht Unterstütz­ung? Der Anspruch besteht für maximal vier Wochen. Leben Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt, sind es höchstens 26 Wochen. (dpa)

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FOTO: IMAGO Putzen, einkaufen, Botengänge – als das übernimmt eine Haushaltsh­ilfe.

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