Lindauer Zeitung

Ehebruch ist in Indien keine Straftat mehr

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NEU DELHI (dpa) - Indiens Oberster Gerichtsho­f hat ein Gesetz gegen Ehebruch für verfassung­swidrig erklärt. Nach dem 158 Jahre alten Gesetz aus der britischen Kolonialze­it drohten einem Mann bis zu fünf Jahre Haft, wenn er mit der Ehefrau eines anderen Mannes ohne das Einverstän­dnis des Ehemannes Geschlecht­sverkehr hatte. Die Richter gaben einem Kläger recht, dass dies die Gleichbere­chtigung zwischen Männern und Frauen verletze, wie Medien berichtete­n. „Es ist Zeit zu sagen, dass der Ehemann nicht der Herr seiner Ehefrau ist“, las der vor der Pensionier­ung stehende Chefrichte­r Dipak Misra demnach aus dem Urteil vor. „Rechtliche Hoheit eines Geschlecht­s über das andere Geschlecht ist falsch.“Ehebruch solle aber im Zivilrecht weiter als Scheidungs­grund gelten.

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