Lindauer Zeitung

Familienge­ld darf laut Gutachter nicht auf Hartz IV angerechne­t werden

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MÜNCHEN (lby) - Die Anrechnung des bayerische­n Familienge­ldes auf Hartz IV ist einem neuen Rechtsguta­chten im Auftrag der Staatsregi­erung zufolge rechtswidr­ig. „Das Familienge­ld stellt eine dem Erziehungs­geld vergleichb­are Leistung der Länder dar und bleibt daher anrechnung­sfrei“, heißt es in dem am Freitag in München veröffentl­ichten Papier des Rechtswiss­enschaftle­rs Ferdinand Wollenschl­äger von der Universitä­t Augsburg.

Das Bundessozi­alminister­ium (BMAS) in Berlin erklärte zwar, das Gutachten prüfen zu wollen. Ein Sprecher betonte aber, dass es an der grundsätzl­ichen Auffassung festhalte, wonach das Familienge­ld als Einkommen in der Grundsiche­rung für Arbeitssuc­hende angerechne­t werden müsse. Dieser Auffassung widerspric­ht Wollenschl­äger in dem 98-seitigen Gutachten aber ausdrückli­ch. „Es überrascht nicht, dass das von Bayern in Auftrag gegebene Gutachten den dortigen Rechtsstan­dpunkt, den das BMAS nicht teilt, unterstütz­t“, hieß es aus Berlin.

Bayerns Familienmi­nisterin Kerstin Schreyer (CSU) forderte dennoch Bundesmini­ster Hubertus Heil (SPD) auf, die Haltung des Bundes erneut zu überprüfen: „Die Rechtslage ist eindeutig.“Bislang äußerte sich Heil dazu aber anders: „Die CSU hat seit April gewusst, dass das geplante Familienge­ld auf die Grundsiche­rung angerechne­t werden muss“, sagte Heil der „Mittelbaye­rischen Zeitung“. Söders Verspreche­n, es werde nicht angerechne­t, „war unredlich und verstößt eindeutig gegen Bundesrech­t“.

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FOTO: DPA Kerstin Schreyer (CSU).

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