Familiengeld darf laut Gutachter nicht auf Hartz IV angerechnet werden
MÜNCHEN (lby) - Die Anrechnung des bayerischen Familiengeldes auf Hartz IV ist einem neuen Rechtsgutachten im Auftrag der Staatsregierung zufolge rechtswidrig. „Das Familiengeld stellt eine dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistung der Länder dar und bleibt daher anrechnungsfrei“, heißt es in dem am Freitag in München veröffentlichten Papier des Rechtswissenschaftlers Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg.
Das Bundessozialministerium (BMAS) in Berlin erklärte zwar, das Gutachten prüfen zu wollen. Ein Sprecher betonte aber, dass es an der grundsätzlichen Auffassung festhalte, wonach das Familiengeld als Einkommen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet werden müsse. Dieser Auffassung widerspricht Wollenschläger in dem 98-seitigen Gutachten aber ausdrücklich. „Es überrascht nicht, dass das von Bayern in Auftrag gegebene Gutachten den dortigen Rechtsstandpunkt, den das BMAS nicht teilt, unterstützt“, hieß es aus Berlin.
Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer (CSU) forderte dennoch Bundesminister Hubertus Heil (SPD) auf, die Haltung des Bundes erneut zu überprüfen: „Die Rechtslage ist eindeutig.“Bislang äußerte sich Heil dazu aber anders: „Die CSU hat seit April gewusst, dass das geplante Familiengeld auf die Grundsicherung angerechnet werden muss“, sagte Heil der „Mittelbayerischen Zeitung“. Söders Versprechen, es werde nicht angerechnet, „war unredlich und verstößt eindeutig gegen Bundesrecht“.