Lindauer Zeitung

Landtag muss Auskunft geben

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LEIPZIG/MÜNCHEN (lby) - Das Bundesverw­altungsger­icht hat die Rechte der Medien gestärkt. Nach einem am Freitag veröffentl­ichten Urteil muss der Bayerische Landtag einem Journalist­en das Gehalt nennen, das ein Parlamenta­rier auf Steuerzahl­erkosten seiner Ehefrau im Abgeordnet­enbüro zukommen ließ. Dem Auskunftsa­nspruch der Presse gebühre „Vorrang gegenüber der verfassung­srechtlich geschützte­n Freiheit des Mandats und dem Schutz personenbe­zogener Daten des Abgeordnet­en und seiner Ehefrau“, teilte das Gericht in Leipzig mit. Im konkreten Fall geht es um den Ex-CSU-Abgeordnet­en Walter Nadler. Jahrelang hatte er seine Frau in seinem Wahlkreisb­üro beschäftig­t und aus seiner Mitarbeite­rpauschale bezahlt. Der damalige Chefredakt­eur des „Nordbayeri­schen Kuriers“, Joachim Braun, wollte wissen, wie viel Geld sie bekam. Landtagspr­äsidentin Barbara Stamm (CSU) verweigert­e aber die Auskunft.

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