Landtag muss Auskunft geben
LEIPZIG/MÜNCHEN (lby) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte der Medien gestärkt. Nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil muss der Bayerische Landtag einem Journalisten das Gehalt nennen, das ein Parlamentarier auf Steuerzahlerkosten seiner Ehefrau im Abgeordnetenbüro zukommen ließ. Dem Auskunftsanspruch der Presse gebühre „Vorrang gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Freiheit des Mandats und dem Schutz personenbezogener Daten des Abgeordneten und seiner Ehefrau“, teilte das Gericht in Leipzig mit. Im konkreten Fall geht es um den Ex-CSU-Abgeordneten Walter Nadler. Jahrelang hatte er seine Frau in seinem Wahlkreisbüro beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt. Der damalige Chefredakteur des „Nordbayerischen Kuriers“, Joachim Braun, wollte wissen, wie viel Geld sie bekam. Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) verweigerte aber die Auskunft.