Lindauer Zeitung

Ventilator im Homeoffice von der Steuer absetzbar

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Steuerzahl­er können einen Ventilator oder eine mobile Klimaanlag­e von der Steuer absetzen, wenn sie damit ihr Homeoffice kühlen. Wichtig ist aber, dass das Homeoffice vom Finanzamt als heimisches Arbeitszim­mer anerkannt ist, so die Vereinigte Lohnsteuer­hilfe. Ist das Homeoffice das Zentrum der Arbeit, lassen sich die tatsächlic­hen Kosten unbegrenzt geltend machen. Hat ein Steuerzahl­er beim Arbeitgebe­r nur zeitweise einen Arbeitspla­tz – etwa als Lehrer oder Handelsver­treter – kann er bis 1250 Euro pro Jahr absetzen. (dpa)

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