Ventilator im Homeoffice von der Steuer absetzbar
Steuerzahler können einen Ventilator oder eine mobile Klimaanlage von der Steuer absetzen, wenn sie damit ihr Homeoffice kühlen. Wichtig ist aber, dass das Homeoffice vom Finanzamt als heimisches Arbeitszimmer anerkannt ist, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Ist das Homeoffice das Zentrum der Arbeit, lassen sich die tatsächlichen Kosten unbegrenzt geltend machen. Hat ein Steuerzahler beim Arbeitgeber nur zeitweise einen Arbeitsplatz – etwa als Lehrer oder Handelsvertreter – kann er bis 1250 Euro pro Jahr absetzen. (dpa)