Carports dürfen nicht die Sicht versperren
Rat will mit dem Beschluss die Fußgänger „Im Obstgarten“schützen
BODOLZ (isa) - Zwei Carports „Im Obstgarten“müssen von der Grundstücksgrenze wegrücken und dürfen zur Straße hin höchstens nur halb verschalt sein. Das hat der Bodolzer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Mit dieser Entscheidung will der Rat Fußgänger schützen.
Einen solchen Antrag hatte der Bodolzer Gemeinderat erst kürzlich von einem anderen Hauseigentümer aus der gleichen Straße auf dem Tisch. Jetzt waren es gleich zwei Nachbarn „Im Obstgarten“, die gemeinsam und damit quasi einen Doppel-Carport auf ihre Grundstücke bauen wollen. Und zwar direkt an den Gehweg, der dort vorbeiführt. Wie auch beim ersten Fall hatte das Gremium zwar nichts gegen die Carports an sich, dafür umso mehr gegen deren Lage.
„Ich sehe die Gefahr, dass der Autofahrer, der da rausfährt, die Kinder nicht sieht“, sagte Ratsmitglied Thomas Freilinger. „Das ist ganz nah bei Schule und Kindergarten und das ist lebensgefährlich.“
Rudi Erath kritisierte, dass die beiden Anträge nun schon der zweite und dritte Fall innerhalb kurzer Zeit seien und plädierte für eine entsprechende Satzung, die verbindlich vorschreibe, dass Carports grundsätzlich einen Meter von der Grundstücksgrenze abrücken müssen.
Bruno Schmidt meinte dagegen, dass es völlig ausreichend sei, wenn den Antragstellern lediglich die Seitenverkleidungen untersagt würden. Am Ende einigten sich die Bodolzer Gemeinderäte darauf, wie beim ersten Fall zu verfahren – dass nämlich die Seitenverkleidungen der Carports um einen Meter zurückversetzt werden und dass diese Wände auf einer Länge von einem Meter offen sein müssen.
„Das ist ganz nah bei Schule und Kindergarten und das ist lebensgefährlich.“Thomas Freilinger