Lindauer Zeitung

Carports dürfen nicht die Sicht versperren

Rat will mit dem Beschluss die Fußgänger „Im Obstgarten“schützen

-

BODOLZ (isa) - Zwei Carports „Im Obstgarten“müssen von der Grundstück­sgrenze wegrücken und dürfen zur Straße hin höchstens nur halb verschalt sein. Das hat der Bodolzer Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung beschlosse­n. Mit dieser Entscheidu­ng will der Rat Fußgänger schützen.

Einen solchen Antrag hatte der Bodolzer Gemeindera­t erst kürzlich von einem anderen Hauseigent­ümer aus der gleichen Straße auf dem Tisch. Jetzt waren es gleich zwei Nachbarn „Im Obstgarten“, die gemeinsam und damit quasi einen Doppel-Carport auf ihre Grundstück­e bauen wollen. Und zwar direkt an den Gehweg, der dort vorbeiführ­t. Wie auch beim ersten Fall hatte das Gremium zwar nichts gegen die Carports an sich, dafür umso mehr gegen deren Lage.

„Ich sehe die Gefahr, dass der Autofahrer, der da rausfährt, die Kinder nicht sieht“, sagte Ratsmitgli­ed Thomas Freilinger. „Das ist ganz nah bei Schule und Kindergart­en und das ist lebensgefä­hrlich.“

Rudi Erath kritisiert­e, dass die beiden Anträge nun schon der zweite und dritte Fall innerhalb kurzer Zeit seien und plädierte für eine entspreche­nde Satzung, die verbindlic­h vorschreib­e, dass Carports grundsätzl­ich einen Meter von der Grundstück­sgrenze abrücken müssen.

Bruno Schmidt meinte dagegen, dass es völlig ausreichen­d sei, wenn den Antragstel­lern lediglich die Seitenverk­leidungen untersagt würden. Am Ende einigten sich die Bodolzer Gemeinderä­te darauf, wie beim ersten Fall zu verfahren – dass nämlich die Seitenverk­leidungen der Carports um einen Meter zurückvers­etzt werden und dass diese Wände auf einer Länge von einem Meter offen sein müssen.

„Das ist ganz nah bei Schule und Kindergart­en und das ist lebensgefä­hrlich.“Thomas Freilinger

Newspapers in German

Newspapers from Germany