Vorgetäuschter Eigenbedarf kann teuer kommen
KOBLENZ (dpa) – Vermieter dürfen ihren Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Doch täuschen sie das nur vor, kann sie das teuer zu stehen kommen, informiert die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Der ausgezogene Mieter könne vom Vermieter dann umfangreichen Schadenersatz verlangen. Dazu zählen die Anwaltskosten für die Überprüfung der unberechtigten Kündigung, Kosten für die Wohnungssuche und die Umzugsoder Renovierungskosten. Zahlt er nach dem Auszug eine höhere Miete als zuvor, lässt sich auch die Mietdifferenz für dreieinhalb bis vier Jahre geltend machen.