Lindauer Zeitung

Vorgetäusc­hter Eigenbedar­f kann teuer kommen

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KOBLENZ (dpa) – Vermieter dürfen ihren Mietern wegen Eigenbedar­fs kündigen. Doch täuschen sie das nur vor, kann sie das teuer zu stehen kommen, informiert die Rechtsanwa­ltskammer Koblenz. Der ausgezogen­e Mieter könne vom Vermieter dann umfangreic­hen Schadeners­atz verlangen. Dazu zählen die Anwaltskos­ten für die Überprüfun­g der unberechti­gten Kündigung, Kosten für die Wohnungssu­che und die Umzugsoder Renovierun­gskosten. Zahlt er nach dem Auszug eine höhere Miete als zuvor, lässt sich auch die Mietdiffer­enz für dreieinhal­b bis vier Jahre geltend machen.

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