Claudia Pechstein contra CAS, nächste Etappe
STRASSBURG/BERLIN (dpa) - Hinter Claudia Pechstein liegt ein entspanntes Wochenende. In Innsbruck verfolgte die Eisschnellläuferin die Weltmeisterschaften der Radsportler. „Tolle Werbung für tollen Sport“, schrieb sie in Facebook. An diesem Dienstag wird es ernster für die 46 Jahre alte Berlinerin. In ihrem Rechtsstreit um die Rolle des Internationalen Sportgerichtshofs CAS wird ein wegweisender Richterspruch erwartet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) will eine Entscheidung verkünden (wohl um 10.00 Uhr). Die fünfmalige Olympiasiegerin macht vor den Straßburger Richtern geltend, dass der CAS weder unabhängig noch unparteiisch sei.
Es ist eine weitere Station auf Pechsteins bald ein Jahrzehnt währendem Weg durch die Instanzen. Die Eisschnellläuferin hatte sich 2009 vor dem CAS in Lausanne gegen eine zweijährige Sperre wegen auffälliger Blutwerte gewehrt, das Sportgericht bestätigte die Sperre jedoch. Pechstein sieht ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Sie begründet den Vorwurf unter anderem mit der Art und Weise, wie die Richter des CAS ernannt werden. Außerdem sei ihr, entgegen ihrem ausdrücklichen Wunsch, keine öffentliche Anhörung gewährt worden.
Pechstein behauptet, nie gedopt zu haben, und fordert Schadenersatz für erlittenes Unrecht. Sie hat auch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Experten bescheinigen ihr eine geerbte Blutanomalie als Grund für ihre schwankenden Blutwerte.
Immer wieder gibt es Kritik am CAS. Der zentrale Vorwurf lautet, es handele sich nicht um ein unabhängiges Schiedsgericht, weil die Institution durch Sportverbände finanziert werde. Mitte September war das Thema hochgekocht. Ein belgisches Gericht hatte entschieden, dass die gesetzliche Verpflichtung, Streitigkeiten zwischen Spielern, Vereinen und Verbänden vor dem CAS zu regeln, rechtswidrig sei. Ausgangspunkt war eine Klage des Fußballclubs Seraing.