Lindauer Zeitung

Gericht verurteilt Deutschlan­d wegen zu laxen Umgangs mit der Autoindust­rie

-

LUXEMBURG (dpa) - Deutschlan­d ist nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zu nachsichti­g mit dem Autobauer Daimler umgegangen. Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) verurteilt­e die Bundesrepu­blik am Donnerstag, weil sie nicht rechtzeiti­g dafür gesorgt habe, dass ein klimaschäd­liches Treibhausg­as in Klimaanlag­en von mehr als 133 000 Daimler-Fahrzeugen nicht mehr verwendet wird.

Damit gaben die Luxemburge­r Richter nach jahrelange­m Streit in Teilen einer Klage der EU-Kommission statt, die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständig ist. Eine Strafe gibt es nicht, Deutschlan­d muss jedoch die eigenen Gerichtsko­sten tragen sowie die Hälfte der Kosten der EU-Kommission. Im Zuge des Diesel-Abgasskand­als werfen Umweltverb­ände und Verbrauche­rschützer der Bundesregi­erung immer wieder vor, zu nachsichti­g mit der Autoindust­rie umzugehen.

Die EU-Kommission hatte 2014 ein Verfahren gegen Deutschlan­d eingeleite­t, weil es unter anderem den Einsatz des nach EU-Recht für neue Modelle verbotenen Treibhausg­ases R-134a in Klimaanlag­en zugelassen hatte. Erst im März 2017 – also mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Frist von zwei Monaten, die die EU-Kommission gesetzt hatte – ordnete das Kraftfahrt­Bundesamt eine Umrüstung an.

Daimler hatte den Einsatz damit begründet, dass von der vorgesehen­en und umweltfreu­ndlicheren Chemikalie R-1234yf ein Sicherheit­srisiko ausgehe. Bei einem Daimler-Test im Herbst 2012 war R-1234yf in Flammen aufgegange­n. Andere Hersteller sowie das Kraftfahrt-Bundesamt und die Europäisch­e Kommission teilten die Bedenken nicht. Auch eine zusätzlich­e Risikoanal­yse ergab keine Hinweise auf besondere Gefahren.

Newspapers in German

Newspapers from Germany