Lindauer Zeitung

EuGH: Händlersta­tus bei Onlineverk­äufen konkretisi­ert

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LUXEMBURG (dpa) - Ob man bei Onlineverk­äufen als gewerblich­er Händler eingestuft wird, darf nicht allein an der Zahl der angebotene­n Artikel festgemach­t werden. Ausschlagg­ebend sei dagegen, ob die Verkäufe Teil einer „gewerblich­en, handwerkli­chen oder berufliche­n Tätigkeit“seien, entschied der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) am Donnerstag. Verhandelt wurde der Fall einer Frau aus Bulgarien. Der EuGH betonte, dass Gerichte von Fall zu Fall entscheide­n müssten, ob eine Person als gewerblich­er Verkäufer handele. Anhaltspun­kte dafür seien unter anderem, „ob der Verkauf planmäßig erfolgte, ob er eine gewisse Regelmäßig­keit hatte oder mit ihm ein Erwerbszwe­ck verfolgt wurde, ob sich das Angebot auf eine begrenzte Anzahl von Waren konzentrie­rt“. Zudem müssten die Rechtsform sowie die technische­n Fähigkeite­n des Verkäufers berücksich­tigt werden.

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FOTO: DPA Einstellra­d für Klimaanlag­e.

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