Weniger verurteilte Straftäter in Bayern
Justizminister Bausback: Bayern sicherstes Bundesland – Forderung nach einfacherem Einsatz von DNA-Analysen
MÜNCHEN - Bayerns Bevölkerung wächst, aber die Zahl der rechtskräftig verurteilten Straftäter sinkt sogar leicht. Dies zeige, dass der Freistaat das sicherste Land in Deutschland sei, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) bei der Vorstellung der Strafverfolgungsstatistik für 2017 am Freitag in München. 118 270 Personen sind im vergangenen Jahren von bayerischen Gerichten rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden – 0,2 Prozent weniger als im Vorjahr.
Dennoch hat Bausback noch etliche Vorschläge, wie man den Freistaat noch sicherer machen könnte. So setzte sich Bausback erneut für die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten von DNA-Analysen ein. Für die Speicherung des genetischen Fingerabdrucks sollten dieselben gesetzlichen Voraussetzungen wie für den gewöhnlichen Abdruck gelten. Den Strafverfolgungsbehörden sollte es auch nicht länger verwehrt sein, aus dem genetischen Fingerabdruck Informationen herauszufiltern, die auf sichtbare Merkmale schließen lassen. Das könnte in vielen Fällen Ermittlungen beschleunigen, aber auch Unschuldige entlasten, meinte Bausback.
Rein statistisch gesehen sind 2017 von je 100 000 strafmündigen in Bayern wohnhaften Personen 1045 verurteilt worden (2016: 1053). Das entspricht etwas mehr als einem Prozent. Kriminalität bleibt ein männliches Betätigungsfeld. Nur 18,2 Prozent der Verurteilten waren weiblich (2016: 18,4 Prozent). Unter den Verurteilten waren 5272 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren (2016: 5429) und 9669 Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren (2016: 9731). Zusammen stellten diese Altersgruppen 12,7 Prozent aller verurteilten Straftäter. Deutlich nahm vor allem die Zahl der straffälligen Jugendlichen im Vergleich zu 2016 ab, nämlich um 2,9 Prozent.
Bausback will härtere Strafen
Nach wie vor unzufrieden ist Justizminister Bausback mit der aus seiner Sicht zu nachsichtigen Behandlung heranwachsender Straftäter durch die Gerichte. In 72 Prozent sei bei 18 bis 22 Jahre alten Angeklagten wegen angeblicher Reifeverzögerung das Jugendstrafrecht angewandt worden, sagte Bausback. Diese Quote sei sogar noch leicht gestiegen, obwohl das Jugendstrafrecht in dieser Altersgruppe die Ausnahme sein sollte. Er werde sich weiter für eine Gesetzesänderung einsetzen, um die Voraussetzungen, unter denen die Richter vom milderen Jugendstrafrecht Gebrauch machen können, einzuschränken.
Der Anteil verurteilter Ausländer lag 2017 mit 39,7 Prozent um 2,1 Prozentpunkte höher als 2016. Die meisten der insgesamt 46 989 nicht-deutschen Verurteilten kamen aus Rumänien, der Türkei, Polen und Bulgarien. 47,1 Prozent der verurteilten Ausländer kamen aus EU-Staaten. Bei der Betrachtung der Ausländerkriminalität müsse man in Rechnung stellen, dass viele Straftaten wie Verstöße gegen das Ausländerrecht nur von Nichtdeutschen begangen werden könnten, sagte Bausback. Außerdem sage die Statistik nichts darüber aus, ob es sich bei einem Verurteilten um eine Person handelt, die ständig in Deutschland lebt oder nur vorübergehend eingereist sei.