Lindauer Zeitung

Niedrigere Strafe für Vergewalti­ger von Camperin

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BONN (lsw) - Im Revisionsp­rozess um die Vergewalti­gung einer Camperin aus dem Raum Freiburg hat das Bonner Landgerich­t die Strafe für den Angeklagte­n herabgeset­zt. Die Richter verurteilt­en den abgelehnte­n Asylbewerb­er aus Ghana am Freitag zu zehn Jahren Haft. Im ersten Prozess hatte er noch eine Freiheitss­trafe von elfeinhalb Jahren wegen besonders schwerer Vergewalti­gung und räuberisch­er Erpressung erhalten. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hatte das erste Urteil teilweise aufgehoben. Die Bonner Richter sollten genauer prüfen, ob der Mann vermindert schuldfähi­g sein könnte. Der heute 32-Jährige hatte im April 2017 ein junges Paar aus BadenWürtt­emberg überfallen, das in der Siegaue bei Bonn zeltete. Die Studentin vergewalti­gte er.

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