Was Schritttempo konkret bedeutet
Immer wieder ist im Verkehr von Schrittgeschwindigkeit die Rede – doch wie schnell ist das eigentlich, und wo gilt sie? „Als Schrittgeschwindigkeit wird eine Fahrgeschwindigkeit zwischen vier und sieben Kilometern pro Stunde angesehen“, sagt Karsten Raspe vom TÜV Thüringen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt hier zwar keinen generellen Wert fest, dennoch sehe die Rechtsprechung die Schrittgeschwindigkeit in diesem Bereich, erläutert Raspe.
„Schrittgeschwindigkeit muss in allen verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden“, erklärt der Experte weiter. Diese sind mit dem Verkehrsschild Nummer 325.1 gekennzeichnet, das auf hellblauem Grund ein Haus, ein Auto und im Vordergrund einen Erwachsenen mit einem ballspielenden Kind zeigt. Vielen Autofahrern ist das Schild auch als „Spielstraße“bekannt. Darüber hinaus darf an öffentlichen Verkehrsmitteln, in der Regel an Straßenbahnen, rechts nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden, wenn diese halten und die Fahrgäste ein- oder aussteigen. Stoppt ein Linienoder ein Schulbus an der Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht, gilt: Auch hier dürfen andere Fahrzeuge nur Schritt fahren. „Ganz wichtig: Das gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn“, sagt Raspe. (dpa)