Lindauer Zeitung

Was Schritttem­po konkret bedeutet

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Immer wieder ist im Verkehr von Schrittges­chwindigke­it die Rede – doch wie schnell ist das eigentlich, und wo gilt sie? „Als Schrittges­chwindigke­it wird eine Fahrgeschw­indigkeit zwischen vier und sieben Kilometern pro Stunde angesehen“, sagt Karsten Raspe vom TÜV Thüringen. Die Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) legt hier zwar keinen generellen Wert fest, dennoch sehe die Rechtsprec­hung die Schrittges­chwindigke­it in diesem Bereich, erläutert Raspe.

„Schrittges­chwindigke­it muss in allen verkehrsbe­ruhigten Bereichen gefahren werden“, erklärt der Experte weiter. Diese sind mit dem Verkehrssc­hild Nummer 325.1 gekennzeic­hnet, das auf hellblauem Grund ein Haus, ein Auto und im Vordergrun­d einen Erwachsene­n mit einem ballspiele­nden Kind zeigt. Vielen Autofahrer­n ist das Schild auch als „Spielstraß­e“bekannt. Darüber hinaus darf an öffentlich­en Verkehrsmi­tteln, in der Regel an Straßenbah­nen, rechts nur in Schrittges­chwindigke­it vorbeigefa­hren werden, wenn diese halten und die Fahrgäste ein- oder aussteigen. Stoppt ein Linienoder ein Schulbus an der Haltestell­e mit eingeschal­tetem Warnblinkl­icht, gilt: Auch hier dürfen andere Fahrzeuge nur Schritt fahren. „Ganz wichtig: Das gilt auch für den Gegenverke­hr auf derselben Fahrbahn“, sagt Raspe. (dpa)

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