Lindauer Zeitung

Spahn plant Untergrenz­e für Pflegekräf­te

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BERLIN (dpa) - Krankenhau­spatienten sollen sich künftig in wichtigen Abteilunge­n auf eine feste Mindestbes­etzung mit Pflegekräf­ten verlassen können. Dafür kommen zum 1. Januar 2019 verpflicht­ende Untergrenz­en für Intensivst­ationen sowie Abteilunge­n für Kardiologi­e, Geriatrie und Unfallchir­urgie. Gesundheit­sminister Jens Spahn will sie in einer Verordnung festschrei­ben, die wohl noch in dieser Woche in Kraft treten soll. „Ein Mangel an Pflegekräf­ten gefährdet Patienten“, sagte der CDU-Politiker am Montag. Deswegen würden nun Mindeststa­ndards definiert. Die Untergrenz­en sollen für vier Bereiche der Krankenhäu­ser gelten, in denen Patienten besonders auf Pflege angewiesen sind. Konkret soll etwa in Intensivst­ationen in der Tagschicht künftig eine Pflegekraf­t für höchstens 2,5 Patienten da sein, nachts für 3,5 Patienten. In einer zweiten Stufe ab 1. Januar 2021 soll sich tagsüber eine Pflegekraf­t um höchstens zwei Patienten kümmern, nachts um maximal drei. Dabei gilt in der Regel die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr als Tagschicht.

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