Spahn plant Untergrenze für Pflegekräfte
BERLIN (dpa) - Krankenhauspatienten sollen sich künftig in wichtigen Abteilungen auf eine feste Mindestbesetzung mit Pflegekräften verlassen können. Dafür kommen zum 1. Januar 2019 verpflichtende Untergrenzen für Intensivstationen sowie Abteilungen für Kardiologie, Geriatrie und Unfallchirurgie. Gesundheitsminister Jens Spahn will sie in einer Verordnung festschreiben, die wohl noch in dieser Woche in Kraft treten soll. „Ein Mangel an Pflegekräften gefährdet Patienten“, sagte der CDU-Politiker am Montag. Deswegen würden nun Mindeststandards definiert. Die Untergrenzen sollen für vier Bereiche der Krankenhäuser gelten, in denen Patienten besonders auf Pflege angewiesen sind. Konkret soll etwa in Intensivstationen in der Tagschicht künftig eine Pflegekraft für höchstens 2,5 Patienten da sein, nachts für 3,5 Patienten. In einer zweiten Stufe ab 1. Januar 2021 soll sich tagsüber eine Pflegekraft um höchstens zwei Patienten kümmern, nachts um maximal drei. Dabei gilt in der Regel die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr als Tagschicht.