Heimtücke, Habgier und Grausamkeit
Dreimal lebenslang für Doppelmord im oberbayerischen Weiler Höfen
MÜNCHEN (dpa) - Die Täter traten mit Füßen auf die drei wehrlosen Senioren ein, schlugen mit einem kiloschweren Uhrengewicht zu – um an Geld, Schmuck und Goldbarren zu kommen. Zwei Senioren starben, eine Frau überlebte schwer verletzt, sie leidet bis heute.
Heimtücke, Habgier und Grausamkeit sah das Landgericht München in der Tat. Am Montag verurteilte es drei Männer unter anderem wegen Mordes und besonders schweren Raubes zu lebenslangen Haftstrafen. Eine Frau bekam wegen Raubes acht Jahre. Die Ex-Pflegerin aus Polen hatte den Tipp zu dem Überfall gegeben. Die 50-Jährige hatte in dem Haushalt den schwerkranken Ehemann betreut und nach dessen Tod mit ihrem Bruder (44), ihrem Sohn (25) und einem Bekannten (34) den Überfall auf die wohlhabende Witwe ausgeheckt. Sie schilderte den Männern, wo der Tresor stand, ein etwa 40 Kilogramm schwerer Stahlschrank, der die Schätze bergen sollte. Im Februar 2017 setzten die Männer die Tat um. „Wir fahren morgen zum Schränkchen“, kündigte der Bruder in einer SMS an.
Als klar war, dass die Witwe an dem Tatabend nicht wie angenommen allein zu Hause war, habe man den Plan angepasst, sagte der Vorsitzende Richter. Man habe Schnüre mitgenommen, um die Opfer zu fesseln – und es habe auch eine bedingte Tötungsabsicht gegeben. Die Schläge, auch mit dem Uhrengewicht, hätten dazu führen sollen, die Senioren ruhig zu stellen. „Man will ja dann die Hände frei haben, um ungestört Beute im Haus suchen zu können.“
Schwer verletzt zurückgelassen
Minutiös schildert der Richter den Tatverlauf. Wie die Männer ins Haus einbrachen, die Opfer mit Tritten zum Schweigen brachten und die Witwe, damals 76 Jahre alt, und ihren 81 Jahre alten Bekannten an den Füßen in den Keller zerrten, sodass die Köpfe aufschlugen. Wie sie Goldmünzen, Schmuck und Geld zusammenrafften, den Safe aus dem Haus schleppten und die schwer verletzten Opfer – die Witwe und der 81-Jährige lebten noch – eingesperrt zurückließen. Anders als die 76-jährige Witwe überlebten eine gleichaltrige Freundin und der 81-jährige Mann die Tat nicht.
Für den Bruder sowie den Sohn der Ex-Pflegerin stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Für den Bekannten der beiden habe man nur „knapp“von der besonderen Schwere der Schuld abgesehen. Die ehemalige Pflegerin fiel ihrem Anwalt nach dem Urteil um den Hals — sie hätte wohl mit einer höheren Strafe gerechnet. Ob die Staatsanwaltschaft hier Revision einlegt, war noch offen.