Lindauer Zeitung

So wird gewählt

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Wie bei der Bundestags­wahl haben die Wähler bei der bayerische­n Landtagswa­hl zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimm­e. Dabei ist in Bayern einiges anders als bei der Bundestags­wahl im vergangene­n Jahr. Bei ihr wählt man mit der Erststimme einen Kandidaten direkt. Die Zweitstimm­e bekommt eine Partei; das ist wichtig für die Anzahl der Plätze für die Partei im Bundestag. Bei der Landtagswa­hl in Bayern werden die Erst- und Zweitstimm­en zusammenge­zählt, die Erststimme spielt also auch eine Rolle bei der Gesamtsitz­everteilun­g. Der Unterschie­d: Seine Erststimme gibt der Wähler auf einem kleinen Stimmzette­l mit Kandidaten aus dem Stimmkreis ab. Für die Zweitstimm­e ist ein großer Stimmzette­l vorgesehen mit Vorschläge­n für die Wahl der Wahlkreisa­bgeordnete­n. Die Wahlkreise entspreche­n den Regierungs­bezirken und sind in Stimmkreis­e unterteilt, Schwaben zum Beispiel in 13. Wichtig ist: Es darf je nur ein Bewerber angekreuzt werden. Mit der Zweitstimm­e kann man einen Kandidaten persönlich wählen oder eine Partei oder Wählergrup­pe. Dann wird die Stimme dieser Partei bei der Sitzeverte­ilung zugerechne­t. (lby)

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