So wird gewählt
Wie bei der Bundestagswahl haben die Wähler bei der bayerischen Landtagswahl zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme. Dabei ist in Bayern einiges anders als bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr. Bei ihr wählt man mit der Erststimme einen Kandidaten direkt. Die Zweitstimme bekommt eine Partei; das ist wichtig für die Anzahl der Plätze für die Partei im Bundestag. Bei der Landtagswahl in Bayern werden die Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt, die Erststimme spielt also auch eine Rolle bei der Gesamtsitzeverteilung. Der Unterschied: Seine Erststimme gibt der Wähler auf einem kleinen Stimmzettel mit Kandidaten aus dem Stimmkreis ab. Für die Zweitstimme ist ein großer Stimmzettel vorgesehen mit Vorschlägen für die Wahl der Wahlkreisabgeordneten. Die Wahlkreise entsprechen den Regierungsbezirken und sind in Stimmkreise unterteilt, Schwaben zum Beispiel in 13. Wichtig ist: Es darf je nur ein Bewerber angekreuzt werden. Mit der Zweitstimme kann man einen Kandidaten persönlich wählen oder eine Partei oder Wählergruppe. Dann wird die Stimme dieser Partei bei der Sitzeverteilung zugerechnet. (lby)