„Ich teile den Vergleich ausdrücklich nicht“
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) über die Äußerungen von Papst Franziskus zu Abtreibungen
BERLIN - Für seine Äußerungen zu Abtreibungen ist Papst Franziskus von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) kritisiert worden. Keine Frau mache sich eine solche Entscheidung leicht, erklärte die Politikerin. „Diese Frauen als Auftragsmörderinnen zu stigmatisieren, ist absolut inakzeptabel.“Papst Franziskus hatte Abtreibungen bei seiner Generalaudienz mit einem Auftragsmord gleichgestellt. Auch Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, teilt den Vergleich ausdrücklich nicht. Petra Sorge hat mit der Bundestagsabgeordneten gesprochen.
Heute beginnt am Gießener Landgericht das Berufungsverfahren gegen die Frauenärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Webseite über Abtreibungen informiert hatte. Das Amtsgericht hatte sie wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot in Paragraph 219a des Strafgesetzbuches zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Wie verfolgen Sie den Prozess?
Ich verfolge den Prozess mit Interesse, da er Anlass für die gesamte Diskussion um den Paragraphen 219 ist. Aber im Grunde handelt es sich um ein normales Verfahren. Wiederholte, offenbar bewusste Verstöße gegen Strafrechtsnormen haben in erster Instanz zu einer Geldstrafe geführt, die mit 40 Tagessätzen am unteren Strafmaß liegt.
Die SPD fordert die Streichung von Paragraph 219a. Warum schließen Sie das strikt aus?
Das tragen wir nicht mit. Denn dies würde deutlich aktivere Werbung ermöglichen, etwa Anzeigen und Plakate oder im Internet.
Sie haben gedroht, notfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sollte die SPD das Werbeverbot kippen. Was genau erhoffen Sie sich?
Das Bundesverfassungsgericht hat aus der Menschenwürde und dem Lebensrecht abgeleitet, dass der Staat verpflichtet ist, das Lebensrecht des Ungeborenen zu schützen. Der Staat erfüllt diese Schutzpflicht nicht gegen, sondern mit der Mutter in Form der unabhängigen Beratung, die ergebnisoffen, aber zum Leben hin, beraten soll. Damit wäre eine Werbung für Abtreibungen unvereinbar. Deshalb ist § 219a StGB auch ein wesentlicher Bestandteil des staatlichen Schutzkonzeptes.
Papst Franziskus hat Abtreibungen mit „Auftragsmord“verglichen. Wie bewerten Sie diese Aussage als Katholikin?
Ich halte es für richtig, dass unsere Gesetze ganz bewusst auf jeden strafrechtlichen Vorwurf gegenüber der Mutter verzichten. Die Frauen, die vor einer solchen Entscheidung stehen, befinden sich in einer einzigartigen und schwierigen Konfliktsituation, die dem Vergleich nicht zugänglich ist. Daher teile ich den Vergleich ausdrücklich nicht. Richtig ist aber, dass ich beim Ungeborenen von einem Menschen mit Würde und Lebensrecht von Anfang an ausgehe. Daher ist mir das staatliche Schutzkonzept, dessen Teil das Werbeverbot ist, auch so wichtig.