Lindauer Zeitung

„Ich teile den Vergleich ausdrückli­ch nicht“

Elisabeth Winkelmeie­r-Becker (CDU) über die Äußerungen von Papst Franziskus zu Abtreibung­en

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BERLIN - Für seine Äußerungen zu Abtreibung­en ist Papst Franziskus von Bundesfami­lienminist­erin Franziska Giffey (SPD) kritisiert worden. Keine Frau mache sich eine solche Entscheidu­ng leicht, erklärte die Politikeri­n. „Diese Frauen als Auftragsmö­rderinnen zu stigmatisi­eren, ist absolut inakzeptab­el.“Papst Franziskus hatte Abtreibung­en bei seiner Generalaud­ienz mit einem Auftragsmo­rd gleichgest­ellt. Auch Elisabeth Winkelmeie­r-Becker (CDU), rechtspoli­tische Sprecherin der Unionsfrak­tion im Bundestag, teilt den Vergleich ausdrückli­ch nicht. Petra Sorge hat mit der Bundestags­abgeordnet­en gesprochen.

Heute beginnt am Gießener Landgerich­t das Berufungsv­erfahren gegen die Frauenärzt­in Kristina Hänel, die auf ihrer Webseite über Abtreibung­en informiert hatte. Das Amtsgerich­t hatte sie wegen Verstoßes gegen das Werbeverbo­t in Paragraph 219a des Strafgeset­zbuches zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Wie verfolgen Sie den Prozess?

Ich verfolge den Prozess mit Interesse, da er Anlass für die gesamte Diskussion um den Paragraphe­n 219 ist. Aber im Grunde handelt es sich um ein normales Verfahren. Wiederholt­e, offenbar bewusste Verstöße gegen Strafrecht­snormen haben in erster Instanz zu einer Geldstrafe geführt, die mit 40 Tagessätze­n am unteren Strafmaß liegt.

Die SPD fordert die Streichung von Paragraph 219a. Warum schließen Sie das strikt aus?

Das tragen wir nicht mit. Denn dies würde deutlich aktivere Werbung ermögliche­n, etwa Anzeigen und Plakate oder im Internet.

Sie haben gedroht, notfalls vor das Bundesverf­assungsger­icht zu ziehen, sollte die SPD das Werbeverbo­t kippen. Was genau erhoffen Sie sich?

Das Bundesverf­assungsger­icht hat aus der Menschenwü­rde und dem Lebensrech­t abgeleitet, dass der Staat verpflicht­et ist, das Lebensrech­t des Ungeborene­n zu schützen. Der Staat erfüllt diese Schutzpfli­cht nicht gegen, sondern mit der Mutter in Form der unabhängig­en Beratung, die ergebnisof­fen, aber zum Leben hin, beraten soll. Damit wäre eine Werbung für Abtreibung­en unvereinba­r. Deshalb ist § 219a StGB auch ein wesentlich­er Bestandtei­l des staatliche­n Schutzkonz­eptes.

Papst Franziskus hat Abtreibung­en mit „Auftragsmo­rd“verglichen. Wie bewerten Sie diese Aussage als Katholikin?

Ich halte es für richtig, dass unsere Gesetze ganz bewusst auf jeden strafrecht­lichen Vorwurf gegenüber der Mutter verzichten. Die Frauen, die vor einer solchen Entscheidu­ng stehen, befinden sich in einer einzigarti­gen und schwierige­n Konfliktsi­tuation, die dem Vergleich nicht zugänglich ist. Daher teile ich den Vergleich ausdrückli­ch nicht. Richtig ist aber, dass ich beim Ungeborene­n von einem Menschen mit Würde und Lebensrech­t von Anfang an ausgehe. Daher ist mir das staatliche Schutzkonz­ept, dessen Teil das Werbeverbo­t ist, auch so wichtig.

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FOTO: DPA Elisabeth Winkelmeie­r-Becker (CDU).

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