Söder hält Grüne für „nicht koalitionsfähig“
Ministerpräsident lehnt Bündnis beim Wahlkampffinale ab – Merkel gibt sich gelassen
MÜNCHEN/BERLIN - Mit Spannung blickt das politische Deutschland am Sonntag nach Bayern. Bei der Landtagswahl droht der CSU das schlechteste Ergebnis seit Jahrzehnten und der Verlust der absoluten Mehrheit. In Berlin wird bereits über Folgen für die Union und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) diskutiert, in München über mögliche Koalitionen. In diesem Zusammenhang ging Ministerpräsident Markus Söder am Freitag auf Distanz zu den Grünen. Deren Programm sei „uralt“und „nicht koalitionsfähig“, sagte der CSU-Politiker im ZDF. Am Abend bei der Wahlkampf-Abschlusskundgebung seiner Partei im Münchner Löwenbräukeller wurde er deutlicher: Die Grünen seien immer dagegen, außer bei der Legalisierung von Cannabis. Eine Zusammenarbeit sei kaum vorstellbar.
„Die CSU hat in den letzten Wochen alles in die Waagschale geworfen. Wir haben alles Menschenmögliche getan“, betonte CSU-Chef Horst Seehofer in München. Im Gegensatz zum Bundestagswahlkampf 2017, als bei der Abschlusskundgebung Kanzlerin Merkel vor Ort war, stand dieses Mal Österreichs Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) neben ihm. Auch Söder mühte sich, die Bundespolitik außen vor zu lassen: „Am Sonntag ist eine Bayern-Wahl, keine Berlin-Wahl.“Merkel selbst gab sich zurückhaltend: Sie wünsche sich ein gutes Ergebnis für die CSU, sagte sie in Berlin ausweichend auf die Frage, ob sie Konsequenzen für die Stabilität der Großen Koalition befürchte. „Ich weiß, dass wir in nicht ganz einfachen Zeiten leben.“Ansonsten warte sie auf das Ergebnis.
Bei der Landtagswahl 2013 hatte die CSU mit 47,7 Prozent der Stimmen noch die absolute Mehrheit geholt. Die SPD war mit 20,6 Prozent die zweitstärkste Kraft. Dahinter folgten die Freien Wähler mit 9,0 Prozent und die Grünen mit 8,6 Prozent.
GIESSEN/BERLIN (dpa) - Vor Gericht hat die Ärztin Kristina Hänel am Freitag eine Niederlage erlitten, politisch geht die Debatte um den Abtreibungsparagraphen 219a allerdings weiter. Das Landgericht Gießen wies die Berufung zum umstrittenen Urteil gegen Hänel ab.
Die Allgemeinmedizinerin war vor einem Jahr vom Amtsgericht Gießen zu 6000 Euro Strafe verurteilt worden. Hänel werbe demnach auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche. Das verstoße gegen den Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs: Er verbietet das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen.
Das Statistische Bundesamt hat im vergangenen Jahr 101 209 Schwangerschaftsabbrüche registriert. Knapp 80 Prozent wurden in einer Gynäkologischen Praxis oder einem OP-Zentrum vorgenommen. Vor 20 Jahren lag der Anteil der Eingriffe in Krankenhäusern noch bei etwa 35 Prozent.
Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) plädierte am Freitag für eine Reform des Paragraphen. „Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation sind – und das ist eine extreme Ausnahmesituation – dann brauchen sie Beratung, Information und Unterstützung“, sagte Giffey. „Das darf man ihnen nicht verwehren.“Es gehe um Information, nicht um Werbung. Den Ärzten müsse Rechtssicherheit gegeben werden.
Zwei katholische Frauenorganisationen sprachen sich derweil für den Erhalt von Paragraph 219a aus. Auch eine Einschränkung des Paragraphen lehnten die Vorsitzenden des Katholischen Deutschen Frauenbunds und der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschland in einer gemeinsamen Stellungnahme ab.
Der Vorsitzende Richter Johannes Nink sprach in seiner Urteilsbegründung von einer zwiespältigen Gesetzeslage. Zwar habe auch er Zweifel, ob Paragraph 219a verfassungsgemäß sei, doch seien diese nicht stark genug, um den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Der Gesetzgeber sei gefragt, für eine Neuregelung zu sorgen.
Union und SPD streiten seit Längerem über den Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches. Gegner der Regelung argumentieren, dass auch sachliche Informationen durch den Paragraphen verhindert würden.