9,5 Millionen sind zur Wahl aufgerufen
9,5 Millionen Menschen im Freistaat sind zum Urnengang aufgerufen
MÜNCHEN (dpa) - Rund 9,5 Millionen Menschen dürfen am Sonntag in Bayern einen neuen Landtag wählen - das sind 36 000 mehr als bei der letzten Wahl vor fünf Jahren. 18 Parteien und Wählergruppen bewerben sich nach Angaben des Landeswahlleiters um die Wählergunst. Anders als bei der Bundestagswahl entscheidet die Summe aus Erst- und Zweitstimmen über die Sitzverteilung im Landtag.
MÜNCHEN (dpa) - Am morgigen Sonntag wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt. Rund 9,5 Millionen Menschen dürfen ihre Stimme abgeben, rund 36 000 mehr als vor fünf Jahren. Darunter sind 600 000 Erstwähler. Zur Wahl stehen nach Angaben des Landeswahlleiters 18 Parteien und Wählergruppen mit insgesamt 1923 Kandidaten. Deren Durchschnittsalter liegt bei 48 Jahren. 31 Prozent sind Frauen. Alles Wichtige im Überblick:
Wahlrecht:
Im bayerischen Landtagswahlrecht gibt es eine zentrale Besonderheit: Anders als bei der Bundestagswahl entscheidet die Summe aus Erst- und Zweitstimmen über die Sitzverteilung im Landtag. Beide Stimmen sind für die Sitzverteilung also genau gleich wichtig.
Parlament:
Dem Landtag gehörten zuletzt 180 Parlamentarier an – wobei die CSU mit 101 Abgeordneten die absolute Mehrheit hatte. SPD, Freie Wähler und Grüne bildeten zusammen die Opposition. Bei der Wahl am 15. September 2013 war die CSU auf 47,7 Prozent der Stimmen gekommen, die SPD landete bei 20,6 Prozent, die Freien Wähler holten 9,0 Prozent und die Grünen 8,6 Prozent. Auch am kommenden Sonntag werden wieder 180 Mandate vergeben, 91 direkt in den einzelnen Stimmkreisen, 89 über die Listen in den insgesamt sieben Regierungsbezirken. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Zahl im neuen Landtag wegen erwarteter Überhangmandate für die CSU und dann anfallender Ausgleichsmandate für die anderen Parteien deutlich steigen könnte.
Überhangmandate:
Bei der Landtagswahl ist Bayern in Wahlkreise und Stimmkreise unterteilt. Die Wahlkreise entsprechen dabei den Regierungsbezirken, die in Stimmkreise unterteilt sind. Es gibt also sieben Wahlkreise und 91 Stimmkreise. In Bayern hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man einen Abgeordneten im Stimmkreis, mit der Zweitstimme einen Kandidaten oder eine Partei beziehungsweise Wählergruppe im gesamten Wahlkreis. In einem Stimmkreis ist derjenige Bewerber direkt in den Landtag gewählt, der die meisten Erststimmen erhalten hat – sofern die Partei landesweit mindestens fünf Prozent aller gültigen Erst- und Zweitstimmen erreicht. Wenn nun in einem Wahlkreis mehr Bewerber einer Partei in ihren Stimmkreisen gewinnen, als die Partei gemäß ihrem Stimmenanteil Sitze hat, entstehen sogenannte Überhangmandate. Damit die Zahl der Sitze für die Parteien in dem betroffenen Wahlkreis dem Verhältnis der Anteile an allen Stimmen entspricht, bekommen die anderen Parteien zusätzliche Mandate. Es dürfen also mehr Abgeordnete ins Parlament einziehen. Das heißt Ausgleichsmandate.
Regierung:
Jahrzehntelang hatte die CSU den Freistaat mit absoluter Mehrheit regiert. 2008 ging diese absolute Mehrheit verloren, die Christsozialen waren auf einen Koalitionspartner angewiesen. 2013 gelang es der Partei, die absolute Mehrheit zurückzuerobern. Ministerpräsident war bis März Horst Seehofer, der dieses Amt auf Druck seiner eigenen Partei dann an Markus Söder abgeben musste. Söders neues Kabinett ist somit erst ein gutes halbes Jahr im Amt.
Das Maximilianeum:
In Bayern sitzt der Landtag seit 1949 im Maximilianeum in München. Der Grundstein für das Gebäude wurde im Oktober 1857 gelegt, der Bau dauerte 17 Jahre. Ursprünglich war es für eine Studienstiftung gedacht, die hochbegabte Abiturienten fördern sollte. Der Bau bildet den repräsentativen Abschluss der Maximilianstraße, mit der sich König Max II. ein Denkmal setzte. Doch König Max II. erlebte die Vollendung des Baues nicht mehr, sein Sohn Ludwig II. ließ die Arbeiten fortsetzen.