Lindauer Zeitung

9,5 Millionen sind zur Wahl aufgerufen

9,5 Millionen Menschen im Freistaat sind zum Urnengang aufgerufen

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MÜNCHEN (dpa) - Rund 9,5 Millionen Menschen dürfen am Sonntag in Bayern einen neuen Landtag wählen - das sind 36 000 mehr als bei der letzten Wahl vor fünf Jahren. 18 Parteien und Wählergrup­pen bewerben sich nach Angaben des Landeswahl­leiters um die Wählerguns­t. Anders als bei der Bundestags­wahl entscheide­t die Summe aus Erst- und Zweitstimm­en über die Sitzvertei­lung im Landtag.

MÜNCHEN (dpa) - Am morgigen Sonntag wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt. Rund 9,5 Millionen Menschen dürfen ihre Stimme abgeben, rund 36 000 mehr als vor fünf Jahren. Darunter sind 600 000 Erstwähler. Zur Wahl stehen nach Angaben des Landeswahl­leiters 18 Parteien und Wählergrup­pen mit insgesamt 1923 Kandidaten. Deren Durchschni­ttsalter liegt bei 48 Jahren. 31 Prozent sind Frauen. Alles Wichtige im Überblick:

Wahlrecht:

Im bayerische­n Landtagswa­hlrecht gibt es eine zentrale Besonderhe­it: Anders als bei der Bundestags­wahl entscheide­t die Summe aus Erst- und Zweitstimm­en über die Sitzvertei­lung im Landtag. Beide Stimmen sind für die Sitzvertei­lung also genau gleich wichtig.

Parlament:

Dem Landtag gehörten zuletzt 180 Parlamenta­rier an – wobei die CSU mit 101 Abgeordnet­en die absolute Mehrheit hatte. SPD, Freie Wähler und Grüne bildeten zusammen die Opposition. Bei der Wahl am 15. September 2013 war die CSU auf 47,7 Prozent der Stimmen gekommen, die SPD landete bei 20,6 Prozent, die Freien Wähler holten 9,0 Prozent und die Grünen 8,6 Prozent. Auch am kommenden Sonntag werden wieder 180 Mandate vergeben, 91 direkt in den einzelnen Stimmkreis­en, 89 über die Listen in den insgesamt sieben Regierungs­bezirken. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Zahl im neuen Landtag wegen erwarteter Überhangma­ndate für die CSU und dann anfallende­r Ausgleichs­mandate für die anderen Parteien deutlich steigen könnte.

Überhangma­ndate:

Bei der Landtagswa­hl ist Bayern in Wahlkreise und Stimmkreis­e unterteilt. Die Wahlkreise entspreche­n dabei den Regierungs­bezirken, die in Stimmkreis­e unterteilt sind. Es gibt also sieben Wahlkreise und 91 Stimmkreis­e. In Bayern hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man einen Abgeordnet­en im Stimmkreis, mit der Zweitstimm­e einen Kandidaten oder eine Partei beziehungs­weise Wählergrup­pe im gesamten Wahlkreis. In einem Stimmkreis ist derjenige Bewerber direkt in den Landtag gewählt, der die meisten Erststimme­n erhalten hat – sofern die Partei landesweit mindestens fünf Prozent aller gültigen Erst- und Zweitstimm­en erreicht. Wenn nun in einem Wahlkreis mehr Bewerber einer Partei in ihren Stimmkreis­en gewinnen, als die Partei gemäß ihrem Stimmenant­eil Sitze hat, entstehen sogenannte Überhangma­ndate. Damit die Zahl der Sitze für die Parteien in dem betroffene­n Wahlkreis dem Verhältnis der Anteile an allen Stimmen entspricht, bekommen die anderen Parteien zusätzlich­e Mandate. Es dürfen also mehr Abgeordnet­e ins Parlament einziehen. Das heißt Ausgleichs­mandate.

Regierung:

Jahrzehnte­lang hatte die CSU den Freistaat mit absoluter Mehrheit regiert. 2008 ging diese absolute Mehrheit verloren, die Christsozi­alen waren auf einen Koalitions­partner angewiesen. 2013 gelang es der Partei, die absolute Mehrheit zurückzuer­obern. Ministerpr­äsident war bis März Horst Seehofer, der dieses Amt auf Druck seiner eigenen Partei dann an Markus Söder abgeben musste. Söders neues Kabinett ist somit erst ein gutes halbes Jahr im Amt.

Das Maximilian­eum:

In Bayern sitzt der Landtag seit 1949 im Maximilian­eum in München. Der Grundstein für das Gebäude wurde im Oktober 1857 gelegt, der Bau dauerte 17 Jahre. Ursprüngli­ch war es für eine Studiensti­ftung gedacht, die hochbegabt­e Abiturient­en fördern sollte. Der Bau bildet den repräsenta­tiven Abschluss der Maximilian­straße, mit der sich König Max II. ein Denkmal setzte. Doch König Max II. erlebte die Vollendung des Baues nicht mehr, sein Sohn Ludwig II. ließ die Arbeiten fortsetzen.

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