Lindauer Zeitung

Kehrtwende Anfang der 1990er-Jahre: die Einführung des Grünen Punkts

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Die Verpackung­sverordnun­g brachte 1991 in Deutschlan­d die Mülltrennu­ng und deren Markenzeic­hen, den Grünen Punkt, auf den Weg. Um die wachsenden Müllberge in den Griff zu bekommen, verpflicht­ete der damalige Bundesumwe­ltminister Klaus Töpfer die Hersteller, ihre Verpackung­en zu recyceln und dafür die Kosten zu tragen. Die inzwischen 5. Novelle der Verordnung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Aufgabe des Dualen Systems Deutschlan­d (DSD), einem privatwirt­schaftlich organisier­ten Unternehme­n, ist nach eigenen Angaben die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchte­n Verkaufsve­rpackungen. Die Verpackung­sherstelle­r bezahlen für den Grünen Punkt eine Lizenzgebü­hr an das DSD in Köln. Die Kosten trägt letztlich der Kunde, weil der Hersteller sie auf den Preis aufschlägt. Gezahlt wird nur für in Deutschlan­d in Verkehr gebrachte Verpackung­en. Dabei richtet sich das jeweilige Entgelt ausschließ­lich nach dem eingesetzt­en Material und dem Gewicht der Verpackung. Das DSD wiederum beauftragt private Abfallunte­rnehmen, die lizensiert­en Verpackung­en mit dem Grünen Punkt einzusamme­ln und zu verwerten. Dies wird aus den Lizenzeinn­ahmen finanziert. Gemäß der Verpackung­sverordnun­g muss sich das DSD beim Aufbau der Wertstoffe­rfassungss­ysteme mit den entsorgung­spflichtig­en Kommunen abstimmen. Daher gibt es bundesweit verschiede­ne Sammelsyst­eme. Grundsätzl­ich unterschei­det man zwischen Hol- und Bringsyste­men. Das am weitesten verbreitet­e Sammelsyst­em ist das Holsystem mit dem Gelben Sack oder der Gelben Tonne. Darin sammeln die Verbrauche­r zu Hause die Leichtverp­ackungen (zum Beispiel Joghurtbec­her). Beim Bringsyste­m kann der Verbrauche­r in der Nähe der Haushalte aufgestell­te Container zur Wertstoffs­ammlung nutzen. Nach Angaben des Bundesumwe­ltminister­iums liegen dem Dualen System folgende Prinzipien zugrunde: Verpackung­sabfälle sind in erster Linie zu vermeiden. Sofern Verpackung­sabfälle nicht vermieden werden können, ist der Wiederverw­endung und der stoffliche­n Verwertung Vorrang zu geben vor der energetisc­hen Verwertung und der gemeinwohl­verträglic­hen Beseitigun­g. (sz/ben)

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FOTO: SHUTTERSTO­CK
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