Kehrtwende Anfang der 1990er-Jahre: die Einführung des Grünen Punkts
Die Verpackungsverordnung brachte 1991 in Deutschland die Mülltrennung und deren Markenzeichen, den Grünen Punkt, auf den Weg. Um die wachsenden Müllberge in den Griff zu bekommen, verpflichtete der damalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer die Hersteller, ihre Verpackungen zu recyceln und dafür die Kosten zu tragen. Die inzwischen 5. Novelle der Verordnung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Aufgabe des Dualen Systems Deutschland (DSD), einem privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, ist nach eigenen Angaben die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen. Die Verpackungshersteller bezahlen für den Grünen Punkt eine Lizenzgebühr an das DSD in Köln. Die Kosten trägt letztlich der Kunde, weil der Hersteller sie auf den Preis aufschlägt. Gezahlt wird nur für in Deutschland in Verkehr gebrachte Verpackungen. Dabei richtet sich das jeweilige Entgelt ausschließlich nach dem eingesetzten Material und dem Gewicht der Verpackung. Das DSD wiederum beauftragt private Abfallunternehmen, die lizensierten Verpackungen mit dem Grünen Punkt einzusammeln und zu verwerten. Dies wird aus den Lizenzeinnahmen finanziert. Gemäß der Verpackungsverordnung muss sich das DSD beim Aufbau der Wertstofferfassungssysteme mit den entsorgungspflichtigen Kommunen abstimmen. Daher gibt es bundesweit verschiedene Sammelsysteme. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Hol- und Bringsystemen. Das am weitesten verbreitete Sammelsystem ist das Holsystem mit dem Gelben Sack oder der Gelben Tonne. Darin sammeln die Verbraucher zu Hause die Leichtverpackungen (zum Beispiel Joghurtbecher). Beim Bringsystem kann der Verbraucher in der Nähe der Haushalte aufgestellte Container zur Wertstoffsammlung nutzen. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums liegen dem Dualen System folgende Prinzipien zugrunde: Verpackungsabfälle sind in erster Linie zu vermeiden. Sofern Verpackungsabfälle nicht vermieden werden können, ist der Wiederverwendung und der stofflichen Verwertung Vorrang zu geben vor der energetischen Verwertung und der gemeinwohlverträglichen Beseitigung. (sz/ben)