Lindauer Zeitung

Strippende TV-Nonne vor Gericht

Schauspiel­erin Antje Mönning akzeptiert Strafbefeh­l nicht

- Von Michael Munkler

KAUFBEUREN - Schauspiel­erin Antje Mönning, bekannt aus der TV-Serie „Um Himmels Willen“, will einen Strafbefeh­l über 1200 Euro nicht akzeptiere­n. Diese Strafe soll sie zahlen, weil sie im Juni auf einem Parkplatz an der B 12 bei Jengen nahe Buchloe nicht nur eine Pause an der frischen Luft machen wollte, sondern auch gestrippt haben soll. Im durchsicht­igen Top posierte sie für unbekannte Männer in einem ebenfalls auf dem Parkplatz stehenden Auto. Sie hob ihren kurzen Rock und gewährte dem Publikum intime Einblicke. Das alles filmten die Männer in dem anderen Auto, denn es waren Zivilpoliz­isten, die nach eigenen Angaben Verkehrsko­ntrollen durchzufüh­ren hatten und sich durch den Stripp in ihrer Arbeit gestört fühlten.

Die Beamten erstattete­n Anzeige wegen Erregung öffentlich­en Ärgernisse­s, und das Kaufbeurer Amtsgerich­t verhängte die Geldstrafe. Dagegen habe er inzwischen Einspruch eingelegt, sagte Mönnings Anwalt, Dr. Alexander Stevens, im Gespräch mit unserer Zeitung. Bereits übernächst­e Woche werde der Fall vor dem Kaufbeurer Amtsgerich­t verhandelt. Das persönlich­e Erscheinen der TV-Nonne sei sogar angeordnet worden, berichtete der Anwalt.

Anwalt zeigt Polizisten an

Rechtsanwa­lt Stevens will den Spieß jetzt umdrehen. Er werde die Allgäuer Verkehrspo­lizisten verklagen, kündigte er an. Die hätten gegen den Paragrafen 201 Strafgeset­zbuch verstoßen. Darin geht es um die „Verletzung des höchstpers­önlichen Lebensbere­ichs durch Bildaufnah­men“, wie es bei Juristen heißt. Anwalt Stevens vertritt die Auffassung, die Polizisten hätten die strippende Schauspiel­erin nicht filmen dürfen. Denn die habe sich gar nicht strafbar gemacht. Exhibition­ismus sei nur für Männer strafbar, sagte Stevens.

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