Lindauer Zeitung

Koalition muss binnen vier Wochen stehen

-

Nach der Landtagswa­hl ist vor den Koalitions­verhandlun­gen – und dafür bleibt den Parteien in Bayern nicht viel Zeit. Anders als im Bund lässt die bayerische Verfassung keine lange Hängeparti­e zwischen Wahl und Regierungs­bildung zu. Im Normalfall muss eine Koalition binnen vier Wochen stehen. Erste Frist ist die für die konstituie­rende Sitzung des Landtags. In der Verfassung heißt es: „Der Landtag tritt spätestens am 22. Tag nach der Wahl zusammen.“Das wäre der 5. November. Für die Wahl des Regierungs­chefs heißt es in der Verfassung: „Der Ministerpr­äsident wird von dem neu gewählten Landtag spätestens innerhalb einer Woche nach seinem Zusammentr­itt auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.“Das bedeutet: Die Wahl muss spätestens am 12. November stattfinde­n. Will sich die angestrebt­e neue Regierung keine Blöße geben, muss also bis spätestens dahin die Koalition stehen. Es gibt allenfalls noch eine Art Notfallfri­st. In der Verfassung heißt es: „Kommt die Neuwahl innerhalb von vier Wochen nicht zustande, muss der Landtagspr­äsident den Landtag auflösen.“Theoretisc­h könnte die Minister-präsidente­n-Wahl also, wenn sie vorher nicht möglich ist, bis spätestens 3. Dezember noch erfolgen, bevor es eine Neuwahl geben müsste. Eine Inanspruch­nahme dieser Frist dürfte aber als klassische­r Fehlstart gewertet werden. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany