Lindauer Zeitung

Streit um angebliche­n da Vinci

Ex-Sprinter Armin Hary geht gerichtlic­h gegen einen Münchner Galeristen vor

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MÜNCHEN (dpa) - Als Sprinter schrieb Armin Hary Sportgesch­ichte – vor Gericht absolviert er dagegen einen Marathon. Seit 30 Jahren streitet er mit einem Galeristen aus München um ein angebliche­s Werk von Leonardo da Vinci. Am Ziel ist er noch lange nicht.

Wem gehört der da Vinci? Und ist es überhaupt einer? Ein komplizier­ter Streit um ein angebliche­s Werk von Leonardo da Vinci ist am Montag vor dem Oberlandes­gericht München (OLG) gelandet. Ex-Olympiasie­ger Armin Hary (81) und seine Familie streiten schon ewig mit einem Galeristen um die „Verkündigu­ngsmadonna“. „Seit 30 Jahren geht das schon“, sagte Hary. „Ich bin Geschäftsm­ann, aber so etwas habe ich noch nie erlebt.“

In den 1980er-Jahren hatte der Galerist der Familie des früheren Leichtathl­etikstars, der 1960 mit einem 100-Meter-Weltrekord Sportgesch­ichte schrieb, das Ölgemälde zugesicher­t. Er konnte Schulden, die er aus einem Bilderverk­auf bei der Familie hatte, nicht bezahlen. Mit dem Gemälde sollten die ausstehend­en Zahlungen beglichen werden. Das Bild wurde aus konservato­rischen Gründen allerdings in den Münchner Pinakothek­en eingelager­t. Er habe es verkaufen wollen, sagte Hary. „Das sollte meine Altersvors­orge sein.“Der Galerist ist sich sicher, dass das Gemälde, das er einst für 3800 D-Mark kaufte, von dem Renaissanc­emaler da Vinci stammt und damit Millionen wert ist – viel mehr als die 390 000 D-Mark Schulden von damals. Von 450 Millionen Euro sprach der Anwalt des Galeristen vor Gericht. „Der Kopf ist schöner als die Mona Lisa“, erklärte Hary.

Unter Kunstexper­ten ist die Ansicht, dass es sich um einen da Vinci handelt, umstritten. Es könnte beispielsw­eise auch von einem Schüler des Meisters stammen. Der Galerist bestreitet, dass die Familie Hary rechtmäßig­er Eigentümer des Gemäldes ist.

Komplizier­te Sachlage

Das Gericht versuchte am Montag zunächst, die Chronologi­e der Ereignisse zu ordnen. Es geht dabei auch um alte Mahn- und Pfändungsb­escheide, eine einstweili­ge Verfügung und im Grunde die Frage, wem die Madonna denn nun gehört. „Die Beurteilun­g des Falles wird auch dadurch erschwert, dass wir teils überlagern­de Geschehnis­se haben“, sagte die Vorsitzend­e Richterin.

Auch weil das alles so komplizier­t ist, wurde eine Entscheidu­ng am Montag auf Ende 2019 vertagt. Bis dahin sollen die Streitpart­eien sich ergänzend zur Sache äußern – und auch noch einmal überlegen, ob das Bild nicht verkauft werden soll.

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