Schornsteinfegerkehrpflicht nur für fest montierte Rohre
SANKT AUGUSTIN (dpa) - Die Kehrpflicht durch Schornsteinfeger betrifft nur die nicht demontierbaren Rohre. Darauf weist der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks hin. Für alle anderen Rohre und Verbindungsstücke ist der Hausbesitzer selbst verantwortlich – und sollte diese auch reinigen. Je mehr Ruß hier abgelagert ist, umso weniger Wärme kann der Ofen abgeben. Außerdem kann es in einem verengten Abzug zum Rückstau von Rauchgasen kommen. Und die Brandgefahr erhöht sich, da ein Funke aus dem Brennraum Rußablagerungen entzünden kann.