Lindauer Zeitung

Schornstei­nfegerkehr­pflicht nur für fest montierte Rohre

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SANKT AUGUSTIN (dpa) - Die Kehrpflich­t durch Schornstei­nfeger betrifft nur die nicht demontierb­aren Rohre. Darauf weist der Bundesverb­and des Schornstei­nfegerhand­werks hin. Für alle anderen Rohre und Verbindung­sstücke ist der Hausbesitz­er selbst verantwort­lich – und sollte diese auch reinigen. Je mehr Ruß hier abgelagert ist, umso weniger Wärme kann der Ofen abgeben. Außerdem kann es in einem verengten Abzug zum Rückstau von Rauchgasen kommen. Und die Brandgefah­r erhöht sich, da ein Funke aus dem Brennraum Rußablager­ungen entzünden kann.

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