Richtlinien für Bauplatzvergabe stehen
Im November legen die Hergensweilerer Räte die Grundstückspreise fest
HERGENSWEILER - Nun sind sie fix: Die Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken im neuen Hergensweilerer Baugebiet, das die Lücke zwischen Panoramaweg und Montfortstraße schließt. Die Räte segneten die von Bürgermeister Wolfgang Strohmaier in Form gebrachten Richtlinien ab. Sie orientieren sich an den im August beschlossenen Kriterien (wir berichteten). Der Bebauungsplan „Panoramaweg-Montfortstraße“umfasst 19 bebaubare Grundstücke. Über zwölf kann die Gemeinde verfügen. Noch steht aber ein früherer Beschluss des Gemeinderats, nur soviele Grundstücke zu verkaufen, dass die Erschließungskosten gedeckt sind. Im Bebauungsplan sind für drei gemeindliche Bauplätze Einfamilienhäuser festgesetzt. Auf den restlichen neun können sowohl Einfamilienhäuser als auch Doppelhäuser gebaut werden. Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 559 und 766 Quadratmeter. Die Größen können sich aber noch ändern, weil es Eigentümern von Nachbargrundstücken ermöglicht werden soll, einen Streifen dazuzukaufen. In der Novembersitzung werde der Gemeinderat über die Grundstückspreise entscheiden, kündigte Gemeindechef Strohmaier an. Preise und Vergabe-Richtlinien wird die Gemeinde auf ihre Homepage setzen. Die Richtlinien enthalten die Formblätter für die Antragstellung und die rechtlichen Erklärungen sowie das Punktesystem, mit dem Bewerber bis zu 100 Punkte sammeln können.
Bei Vergabe zählen Punkte
Angesichts vieler Interessenten setzen die Räte auf eine faire Vergabe von Grundstücken und haben dafür ein Punktesystem entwickelt. Im sozialen Bereich liegt der Fokus auf Kindern. Hier können bis zu 30 Punkte gesammelt werden. Angerechnet werden bis zu drei Kinder, die in der Familiengemeinschaft leben. Bei Schwerbehinderung und Pflege von Angehörigen gibt es jeweils zehn Pluspunkte. Familieneinkommen und Vermögen werden gestaffelt bewertet. Bis zu 30 Pluspunkte lassen sich für Ortsansässige sammeln, pro Jahr Hauptwohnsitz in der Gemeinde ein Punkt. Arbeitsstelle im Ort und Ehrenamt zählen bis zu zehn Punkte. Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Vereinsvorständen sowie als Kommandant und stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr bringt fünf Punkte. Einen Zweipunkte-Bonus erhalten Mitglieder mit besonderen Aufgaben in örtlichen Vereinen, also Jugendleiter, Betreuer und die Aktiven der Feuerwehr, ebenso Pfarrgemeinderäte und Mitglieder örtlicher Helferkreise. Beschlossen wurde noch eine Änderung. Hat ein Bewerber bereits eine Immobilie, bekommt er in der Gesamtberechnung zehn Punkte Abzug. Bisher lautete der Passus „eine Immobilie in Hergensweiler“. Das hätte aber die eigenen Bürger benachteiligt gegenüber Bewerbern, die ein Haus, etwa in Sigmarszell oder Vorarlberg, besitzen.
Wohngebäude im neuen Baugebiet sind innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages bezugsfertig zu errichten. Käufer sind verpflichtet, ihr Haus mindestens fünf Jahre selbst zu bewohnen. Zur Sicherung dieser Verpflichtungen hat der Käufer der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht einzuräumen. In den Richtlinien ist weiter festgehalten, dass das Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsabschluss nur mit Zustimmung der Gemeinde weiterveräußert werden darf.