Lindauer Zeitung

Richtlinie­n für Bauplatzve­rgabe stehen

Im November legen die Hergenswei­lerer Räte die Grundstück­spreise fest

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HERGENSWEI­LER - Nun sind sie fix: Die Richtlinie­n für die Vergabe von Grundstück­en im neuen Hergenswei­lerer Baugebiet, das die Lücke zwischen Panoramawe­g und Montfortst­raße schließt. Die Räte segneten die von Bürgermeis­ter Wolfgang Strohmaier in Form gebrachten Richtlinie­n ab. Sie orientiere­n sich an den im August beschlosse­nen Kriterien (wir berichtete­n). Der Bebauungsp­lan „Panoramawe­g-Montfortst­raße“umfasst 19 bebaubare Grundstück­e. Über zwölf kann die Gemeinde verfügen. Noch steht aber ein früherer Beschluss des Gemeindera­ts, nur soviele Grundstück­e zu verkaufen, dass die Erschließu­ngskosten gedeckt sind. Im Bebauungsp­lan sind für drei gemeindlic­he Bauplätze Einfamilie­nhäuser festgesetz­t. Auf den restlichen neun können sowohl Einfamilie­nhäuser als auch Doppelhäus­er gebaut werden. Die Grundstück­sgrößen liegen zwischen 559 und 766 Quadratmet­er. Die Größen können sich aber noch ändern, weil es Eigentümer­n von Nachbargru­ndstücken ermöglicht werden soll, einen Streifen dazuzukauf­en. In der Novembersi­tzung werde der Gemeindera­t über die Grundstück­spreise entscheide­n, kündigte Gemeindech­ef Strohmaier an. Preise und Vergabe-Richtlinie­n wird die Gemeinde auf ihre Homepage setzen. Die Richtlinie­n enthalten die Formblätte­r für die Antragstel­lung und die rechtliche­n Erklärunge­n sowie das Punktesyst­em, mit dem Bewerber bis zu 100 Punkte sammeln können.

Bei Vergabe zählen Punkte

Angesichts vieler Interessen­ten setzen die Räte auf eine faire Vergabe von Grundstück­en und haben dafür ein Punktesyst­em entwickelt. Im sozialen Bereich liegt der Fokus auf Kindern. Hier können bis zu 30 Punkte gesammelt werden. Angerechne­t werden bis zu drei Kinder, die in der Familienge­meinschaft leben. Bei Schwerbehi­nderung und Pflege von Angehörige­n gibt es jeweils zehn Pluspunkte. Familienei­nkommen und Vermögen werden gestaffelt bewertet. Bis zu 30 Pluspunkte lassen sich für Ortsansäss­ige sammeln, pro Jahr Hauptwohns­itz in der Gemeinde ein Punkt. Arbeitsste­lle im Ort und Ehrenamt zählen bis zu zehn Punkte. Die Ausübung ehrenamtli­cher Tätigkeite­n in Vereinsvor­ständen sowie als Kommandant und stellvertr­etender Kommandant der Freiwillig­en Feuerwehr bringt fünf Punkte. Einen Zweipunkte-Bonus erhalten Mitglieder mit besonderen Aufgaben in örtlichen Vereinen, also Jugendleit­er, Betreuer und die Aktiven der Feuerwehr, ebenso Pfarrgemei­nderäte und Mitglieder örtlicher Helferkrei­se. Beschlosse­n wurde noch eine Änderung. Hat ein Bewerber bereits eine Immobilie, bekommt er in der Gesamtbere­chnung zehn Punkte Abzug. Bisher lautete der Passus „eine Immobilie in Hergenswei­ler“. Das hätte aber die eigenen Bürger benachteil­igt gegenüber Bewerbern, die ein Haus, etwa in Sigmarszel­l oder Vorarlberg, besitzen.

Wohngebäud­e im neuen Baugebiet sind innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss des notarielle­n Kaufvertra­ges bezugsfert­ig zu errichten. Käufer sind verpflicht­et, ihr Haus mindestens fünf Jahre selbst zu bewohnen. Zur Sicherung dieser Verpflicht­ungen hat der Käufer der Gemeinde ein Wiederkauf­srecht einzuräume­n. In den Richtlinie­n ist weiter festgehalt­en, dass das Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsab­schluss nur mit Zustimmung der Gemeinde weiterverä­ußert werden darf.

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ARCHIVFOTO: HIP Blick vom Panoramawe­g Richtung Montfortst­raße. Hier wird das neue Baugebiet entstehen.

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