Gülle läuft in Bach: Geldstrafe für Landwirt
Unterallgäuer muss wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung 5000 Euro zahlen
UNTERALLGÄU - Ein Unterallgäuer Landwirt und sein Sohn haben sich vor dem Amtsgericht Memmingen wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung verantworten müssen. Gülle war beim Befüllen eines Behälters ausgelaufen und in einen nahe gelegenen Bach gelangt. Zahlreiche Fische starben daraufhin – darunter auch streng geschützte Mühlkoppen. Der Landwirt wurde zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt. Der 20-jährige Sohn bekam nach Jugendstrafrecht 50 Sozialstunden auferlegt. Ein weiterer Anklagepunkt, bei dem es ebenfalls um Gewässerverunreinigung ging, wurde fallen gelassen.
Es geschah im Oktober vergangenen Jahres: Der 60-jährige Landwirt betreibt mit seiner Familie eine Schweinemast mit 2000 Tieren und eine Biogasanlage. Als der Sohn gerade dabei ist, das Güllefass zu befüllen, lässt er die Technik kurz unbeaufsichtigt, um auf die Toilette zu gehen. In dieser Zeit löst sich der Pumpenschlauch und die Gülle läuft über den Hof. Der Sohn verständigt sofort seinen Vater.
„In Alarmstimmung“
„Bei Gülle bin ich in Alarmstimmung“, sagte der 60-Jährige vor Gericht. Mit dem Radlader holt der Landwirt Maissilage und versucht damit, die Gülle aufzuhalten und den Entwässerungsschacht abzudichten, damit nichts in den Bach läuft. „Ich war der Meinung, wir haben es verhindert“, sagte der Landwirt. Er habe daraufhin die Straße gesäubert und die Kanäle ausgeputzt und daher auch nicht Polizei oder Feuerwehr verständigt. Am nächsten Tag wurden jedoch viele tote Fische gefunden. Die Haftpflichtversicherung des Landwirts zahlte den Fischereiberechtigten 17 500 Euro als Ausgleich für den Schaden. Nach Aussage der Gutachter ist das Wasser mittlerweile nicht mehr belastet. Nur noch „geringe Spuren“der Gülle seien nachweisbar.
Der Landwirt war zudem wegen eines zweiten Vorfalls angeklagt. Im März sickerte Flüssigkeit aus einem Riss im Güllesilo und gelangte über eine alte Entwässerungsleitung im Boden ebenfalls in den Bach. Dieser Anklagepunkt wurde allerdings fallen gelassen, da der Landwirt von der Drainage nichts wusste. Daher sah der Richter den Tatvorwurf der vorsätzlichen und fahrlässigen Gewässerverunreinigung als unbegründet an.
Seit den Vorfällen rüstete der Landwirt nach eigenen Worten seinen Hof konsequent nach, um Sicherheitslücken zu schließen: Er ließ beispielsweise einen Erdwall um sein Grundstück aufschütten und baute einen Betonring um die Güllesilos. Zudem habe er nun eine eigene Entwässerungsanlage, die nicht mehr mit der Straßenentwässerung verbunden sei.
„Haben nur diese eine Natur“
Damit sei gesichert, dass so etwas hoffentlich nicht mehr passiere, sagte der Richter. Auch die Staatsanwaltschaft rechnete dem Angeklagten die baulichen Veränderungen positiv an. „Sie hätten aber erkennen müssen, dass Gülle in den Bach gelaufen ist und die Behörden informieren müssen.“Die Forderung des Staatsanwalts lautete daher: 120 Tagessätze zu je 40 Euro. Der Richter entschied sich für eine höhere Geldstrafe von 5000 Euro und sagte: „Wir haben nur diese eine Natur.“Die Angeklagten akzeptierten das Strafmaß. Das Urteil ist damit rechtskräftig.