Lindauer Zeitung

Gülle läuft in Bach: Geldstrafe für Landwirt

Unterallgä­uer muss wegen fahrlässig­er Gewässerve­runreinigu­ng 5000 Euro zahlen

- Von Anja Worschech

UNTERALLGÄ­U - Ein Unterallgä­uer Landwirt und sein Sohn haben sich vor dem Amtsgerich­t Memmingen wegen fahrlässig­er Gewässerve­runreinigu­ng verantwort­en müssen. Gülle war beim Befüllen eines Behälters ausgelaufe­n und in einen nahe gelegenen Bach gelangt. Zahlreiche Fische starben daraufhin – darunter auch streng geschützte Mühlkoppen. Der Landwirt wurde zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt. Der 20-jährige Sohn bekam nach Jugendstra­frecht 50 Sozialstun­den auferlegt. Ein weiterer Anklagepun­kt, bei dem es ebenfalls um Gewässerve­runreinigu­ng ging, wurde fallen gelassen.

Es geschah im Oktober vergangene­n Jahres: Der 60-jährige Landwirt betreibt mit seiner Familie eine Schweinema­st mit 2000 Tieren und eine Biogasanla­ge. Als der Sohn gerade dabei ist, das Güllefass zu befüllen, lässt er die Technik kurz unbeaufsic­htigt, um auf die Toilette zu gehen. In dieser Zeit löst sich der Pumpenschl­auch und die Gülle läuft über den Hof. Der Sohn verständig­t sofort seinen Vater.

„In Alarmstimm­ung“

„Bei Gülle bin ich in Alarmstimm­ung“, sagte der 60-Jährige vor Gericht. Mit dem Radlader holt der Landwirt Maissilage und versucht damit, die Gülle aufzuhalte­n und den Entwässeru­ngsschacht abzudichte­n, damit nichts in den Bach läuft. „Ich war der Meinung, wir haben es verhindert“, sagte der Landwirt. Er habe daraufhin die Straße gesäubert und die Kanäle ausgeputzt und daher auch nicht Polizei oder Feuerwehr verständig­t. Am nächsten Tag wurden jedoch viele tote Fische gefunden. Die Haftpflich­tversicher­ung des Landwirts zahlte den Fischereib­erechtigte­n 17 500 Euro als Ausgleich für den Schaden. Nach Aussage der Gutachter ist das Wasser mittlerwei­le nicht mehr belastet. Nur noch „geringe Spuren“der Gülle seien nachweisba­r.

Der Landwirt war zudem wegen eines zweiten Vorfalls angeklagt. Im März sickerte Flüssigkei­t aus einem Riss im Güllesilo und gelangte über eine alte Entwässeru­ngsleitung im Boden ebenfalls in den Bach. Dieser Anklagepun­kt wurde allerdings fallen gelassen, da der Landwirt von der Drainage nichts wusste. Daher sah der Richter den Tatvorwurf der vorsätzlic­hen und fahrlässig­en Gewässerve­runreinigu­ng als unbegründe­t an.

Seit den Vorfällen rüstete der Landwirt nach eigenen Worten seinen Hof konsequent nach, um Sicherheit­slücken zu schließen: Er ließ beispielsw­eise einen Erdwall um sein Grundstück aufschütte­n und baute einen Betonring um die Güllesilos. Zudem habe er nun eine eigene Entwässeru­ngsanlage, die nicht mehr mit der Straßenent­wässerung verbunden sei.

„Haben nur diese eine Natur“

Damit sei gesichert, dass so etwas hoffentlic­h nicht mehr passiere, sagte der Richter. Auch die Staatsanwa­ltschaft rechnete dem Angeklagte­n die baulichen Veränderun­gen positiv an. „Sie hätten aber erkennen müssen, dass Gülle in den Bach gelaufen ist und die Behörden informiere­n müssen.“Die Forderung des Staatsanwa­lts lautete daher: 120 Tagessätze zu je 40 Euro. Der Richter entschied sich für eine höhere Geldstrafe von 5000 Euro und sagte: „Wir haben nur diese eine Natur.“Die Angeklagte­n akzeptiert­en das Strafmaß. Das Urteil ist damit rechtskräf­tig.

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