100 Jahre Frauenwahlrecht
Drei Tage nach der Ausrufung der Republik wurde Frauen am 12. November 1918 erstmals das Wahlrecht zugesichert. An diesem Tag stellte der Rat der Volksbeauftragten in einem Aufruf „An das deutsche Volk“sein Regierungsprogramm vor. Darin war auch die Reform des Wahlrechts enthalten. Das neue Reichswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. (dpa)