Lindauer Zeitung

Verschleie­rung vor Gericht soll verboten werden

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BERLIN (KNA) - Die Bundesländ­er wollen mehrheitli­ch ein Verschleie­rungsverbo­t vor Gericht. Einen entspreche­nden Gesetzentw­urf verabschie­dete der Bundesrat am Freitag. Danach sollen Verfahrens­beteiligte ihr Gesicht vor Gericht weder ganz noch teilweise verhüllen dürfen. Die Länderkamm­er bringt ihren Entwurf nun in den Bundestag ein. Das Bedecken der Haare und des Halsbereic­hs stellen ausdrückli­ch keine Verhüllung im Sinne des Verbots dar.

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