Verschleierung vor Gericht soll verboten werden
BERLIN (KNA) - Die Bundesländer wollen mehrheitlich ein Verschleierungsverbot vor Gericht. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete der Bundesrat am Freitag. Danach sollen Verfahrensbeteiligte ihr Gesicht vor Gericht weder ganz noch teilweise verhüllen dürfen. Die Länderkammer bringt ihren Entwurf nun in den Bundestag ein. Das Bedecken der Haare und des Halsbereichs stellen ausdrücklich keine Verhüllung im Sinne des Verbots dar.