Lindauer Zeitung

Neuwagenkä­ufer können bei gravierend­en Mängeln auf einen Fahrzeugta­usch pochen

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KARLSRUHE (dpa) - Käufer von Neuwagen können bei fehlerhaft­en Warnmeldun­gen im Auto Anspruch auf einen Austausch des Fahrzeugs haben. Die Voraussetz­ung ist, dass ein erhebliche­r Mangel vorliegt und das Problem in der Werkstatt nicht vollständi­g und sachgerech­t beseitigt werden konnte, wie der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschied.

Geklagt hatte ein Mann aus Bayern, dessen neuer BMW immer wieder eine Warnmeldun­g wegen einer überhitzte­n Kupplung an- zeigte, die dazu auffordert­e, anzuhalten. Ob ein Ersatzauto in dem Fall verhältnis­mäßig ist, muss noch geklärt werden. Der BGH hob deshalb ein Urteil des Oberlandes­gerichts Nürnberg auf und wies den Fall zur erneuten Prüfung zurück.

Das Landgerich­t Nürnberg-Fürth hatte die Klage zurückgewi­esen, der Mangel sei behoben worden: „Der Pkw entspricht der Beschaffen­heit, die der Fahrer eines vergleichb­aren Pkws erwarten kann.“Das Oberlandes­gericht Nürnberg meinte hingegen: Ein Fahrzeug, dessen Elektronik den Autofahrer ohne relevanten Grund dauernd zum Anhalten und längeren Abwarten auffordere, „eignet sich nicht für die gewöhnlich­e Verwendung als Fortbewegu­ngsmittel“.

Ein „beunruhige­nder“Warnhinwei­s war nun auch aus Sicht des BGH ein eindeutige­r Mangel. Ob der Kunde sich mit einer Nachbesser­ung zufrieden geben muss oder einen Ersatzwage­n bekommt, sei jedoch immer eine Frage der Verhältnis­mäßigkeit.

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