Neuwagenkäufer können bei gravierenden Mängeln auf einen Fahrzeugtausch pochen
KARLSRUHE (dpa) - Käufer von Neuwagen können bei fehlerhaften Warnmeldungen im Auto Anspruch auf einen Austausch des Fahrzeugs haben. Die Voraussetzung ist, dass ein erheblicher Mangel vorliegt und das Problem in der Werkstatt nicht vollständig und sachgerecht beseitigt werden konnte, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschied.
Geklagt hatte ein Mann aus Bayern, dessen neuer BMW immer wieder eine Warnmeldung wegen einer überhitzten Kupplung an- zeigte, die dazu aufforderte, anzuhalten. Ob ein Ersatzauto in dem Fall verhältnismäßig ist, muss noch geklärt werden. Der BGH hob deshalb ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg auf und wies den Fall zur erneuten Prüfung zurück.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Klage zurückgewiesen, der Mangel sei behoben worden: „Der Pkw entspricht der Beschaffenheit, die der Fahrer eines vergleichbaren Pkws erwarten kann.“Das Oberlandesgericht Nürnberg meinte hingegen: Ein Fahrzeug, dessen Elektronik den Autofahrer ohne relevanten Grund dauernd zum Anhalten und längeren Abwarten auffordere, „eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung als Fortbewegungsmittel“.
Ein „beunruhigender“Warnhinweis war nun auch aus Sicht des BGH ein eindeutiger Mangel. Ob der Kunde sich mit einer Nachbesserung zufrieden geben muss oder einen Ersatzwagen bekommt, sei jedoch immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit.