Strengere Regeln für Kirchen
Konfessionslose müssen bei Einstellungen Chancen haben
ERFURT (dpa) - Kirchliche Arbeitgeber dürfen bei Stellenausschreibungen künftig von Bewerbern nicht mehr pauschal eine Religionszugehörigkeit verlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt in einem Grundsatzurteil entschieden und damit die bisherige Rechtsprechung zu diesem Aspekt des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland geändert.
Geklagt hatte eine Sozialpädagogin aus Berlin, die als Konfessionslose bei einer Stellenausschreibung der Diakonie nicht zum Zuge gekommen war. Sie forderte eine Entschädigung wegen Diskriminierung und hatte nach fünf Jahren Gang durch die Instanzen nun vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht Erfolg. Das BAG verlangte, wie bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2018, dass eine Religionszugehörigkeit nur Einstellungsbedingung sein kann, wenn das für die konkrete Tätigkeit geboten ist.