Lindauer Zeitung

Strengere Regeln für Kirchen

Konfession­slose müssen bei Einstellun­gen Chancen haben

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ERFURT (dpa) - Kirchliche Arbeitgebe­r dürfen bei Stellenaus­schreibung­en künftig von Bewerbern nicht mehr pauschal eine Religionsz­ugehörigke­it verlangen. Das hat das Bundesarbe­itsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt in einem Grundsatzu­rteil entschiede­n und damit die bisherige Rechtsprec­hung zu diesem Aspekt des kirchliche­n Arbeitsrec­hts in Deutschlan­d geändert.

Geklagt hatte eine Sozialpäda­gogin aus Berlin, die als Konfession­slose bei einer Stellenaus­schreibung der Diakonie nicht zum Zuge gekommen war. Sie forderte eine Entschädig­ung wegen Diskrimini­erung und hatte nach fünf Jahren Gang durch die Instanzen nun vor dem höchsten deutschen Arbeitsger­icht Erfolg. Das BAG verlangte, wie bereits der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) im April 2018, dass eine Religionsz­ugehörigke­it nur Einstellun­gsbedingun­g sein kann, wenn das für die konkrete Tätigkeit geboten ist.

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