Ein Prosit auf den EiGH!
der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich mit der Spirituose und ihren Bestandteilen beschäftigt. Nicht die Wissenschaft hat festgestellt, sondern das hohe Gericht, dass Eierlikör, der Milch enthält, nicht Eierlikör heißen darf. Denn der Konsument dürfe, wenn er sich einen ordentlichen Humpen Eierlikör eingieße, naturgemäß auch reinen Eierlikör erwarten und nicht irgendein Eier-Milch-Schnaps-Mischgetränk. So viel Reinheitsgebot muss sein – wo kämen wir denn da hin?
Das Gerichtsurteil ist für laktoseinkompetente Menschen natürlich eine ausgezeichnete Nachricht. Vorbei der unhaltbare Zustand, ein Leben ohne Eierlikör fristen zu müssen. Für geübte Eierlikörkenner ist der Streit um die Milch allerdings unverständlich. Denn in Großmutters Eierlikörrezept steht sowieso nichts von irgendwelchen Milchprodukten. Eigelb, Zucker, Schnaps – sonst nichts. Und wenn das Ganze ein wenig dickflüssig gerät, einfach mit dem Hochprozentigen verdünnen. Auf diese Art sind sämtliche Unverträglichkeiten ausgeschlossen. (nyf)