Lindauer Zeitung

Ähnlichkei­ten zum bayerische­n Gesetz

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Die vorgeschla­genen Änderungen des baden-württember­gischen Polizeiges­etzes ähneln den Änderungen des Polizeiauf­gabengeset­zes in Bayern, die am 25. Mai in Kraft getreten sind. Gegen die Änderungen waren bayernweit Zehntausen­de Menschen auf die Straße gegangen. Kritik gab es insbesonde­re am Begriff der „drohenden Gefahr“: Bei „drohender Gefahr“– was das genau ist, ist weder im Gesetzeste­xt noch durch Urteile definiert – dürfen bayerische Polizisten unter anderem Festplatte­n durchsuche­n und Telefonate abhören. Kritisiert wurde unter anderem auch, dass die neuen Befugnisse der Polizei nicht nur bei Terrorgefa­hr gelten – und dass speziell ausgebilde­te Polizisten im Extremfall auch Sprengmitt­el einsetzen dürfen. Zudem sind in Bayern bei Demonstrat­ionen auch ohne erwartete Gefahr „Übersichts­aufnahmen“erlaubt – die die Polizei dann unter bestimmten Bedingunge­n auch mit Gesichtser­kennungsso­ftware auswerten darf. (se)

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