Ähnlichkeiten zum bayerischen Gesetz
Die vorgeschlagenen Änderungen des baden-württembergischen Polizeigesetzes ähneln den Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern, die am 25. Mai in Kraft getreten sind. Gegen die Änderungen waren bayernweit Zehntausende Menschen auf die Straße gegangen. Kritik gab es insbesondere am Begriff der „drohenden Gefahr“: Bei „drohender Gefahr“– was das genau ist, ist weder im Gesetzestext noch durch Urteile definiert – dürfen bayerische Polizisten unter anderem Festplatten durchsuchen und Telefonate abhören. Kritisiert wurde unter anderem auch, dass die neuen Befugnisse der Polizei nicht nur bei Terrorgefahr gelten – und dass speziell ausgebildete Polizisten im Extremfall auch Sprengmittel einsetzen dürfen. Zudem sind in Bayern bei Demonstrationen auch ohne erwartete Gefahr „Übersichtsaufnahmen“erlaubt – die die Polizei dann unter bestimmten Bedingungen auch mit Gesichtserkennungssoftware auswerten darf. (se)