Schließungs-Dekret für Fessenheim unrechtmäßig
PARIS (dpa) - Das oberste französische Verwaltungsgericht hat das Regierungsdekret zur Schließung des umstrittenen Atomkraftwerks im elsässischen Fessenheim gekippt. Die Richter des Staatsrates stellten sich damit auf die Seite der Gemeinde Fessenheim und von Gewerkschaften, die gegen das Dekret vom April 2017 Beschwerde eingelegt hatten. Der Schließungstermin für Fessenheim ist bisher unklar. Die staatliche französische Atomaufsicht bereitet sich nach jüngsten Angaben auf das Abschalten bis 2022 vor.