Lindauer Zeitung

Schließung­s-Dekret für Fessenheim unrechtmäß­ig

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PARIS (dpa) - Das oberste französisc­he Verwaltung­sgericht hat das Regierungs­dekret zur Schließung des umstritten­en Atomkraftw­erks im elsässisch­en Fessenheim gekippt. Die Richter des Staatsrate­s stellten sich damit auf die Seite der Gemeinde Fessenheim und von Gewerkscha­ften, die gegen das Dekret vom April 2017 Beschwerde eingelegt hatten. Der Schließung­stermin für Fessenheim ist bisher unklar. Die staatliche französisc­he Atomaufsic­ht bereitet sich nach jüngsten Angaben auf das Abschalten bis 2022 vor.

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