Urteil nach Herabwürdigung religiöser Lehren rechtens
STRASSBURG (AFP) - Die Verurteilung einer Österreicherin, die dem Propheten Mohammed pädophile Neigungen nahelegte, ist rechtens. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag und wies damit die Beschwerde der Frau ab. Sie hatte sich gegen das Urteil eines Wiener Gerichts gewehrt, das sie wegen Herabwürdigung religiöser Lehren 2011 zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt hatte. Die Frau hatte 2009 bei einem Vortrag die Ehe zwischen dem Propheten Mohammed und einem sechsjährigen Mädchen kritisiert.