Beim Wechsel der Versicherung auf guten Schutz achten
Autofahrer haben den 30. November fest im Blick: Bis zu diesem Stichtag können die meisten Kfz-Versicherungen fristgerecht zum ablaufenden Kalenderjahr gekündigt werden. Wer nach einem günstigeren Angebot sucht, sollte aber darauf achten, dass wichtige Punkte in der neuen Police enthalten sind, rät der Bund der Versicherten. Erst dann sollte der alte Vertrag gekündigt werden.
Zwar muss jeder Versicherer eine Haftpflichtversicherung anbieten. Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen sind aber laut dem Bund der Versicherten viel zu niedrig. So sollte die Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 100 Millionen Euro betragen. Bei der Kaskoversicherung sollte auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet werden. Außerdem empfehlenswert: eine Wildschadenklausel, die Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren aller Art absichert und eine Schadensabdeckung bei Marderbissen samt Folgeschäden bietet.
Oft gibt es Rabatte, wenn Versicherte sich bei einem Kaskoschaden an eine vorgeschriebene Werkstatt binden. Hier ist Vorsicht geboten, wenn das Auto geleast oder kreditfinanziert ist, weil dann möglicherweise der Hersteller Werkstätten vorgibt. (dpa)