Lindauer Zeitung

Beim Wechsel der Versicheru­ng auf guten Schutz achten

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Autofahrer haben den 30. November fest im Blick: Bis zu diesem Stichtag können die meisten Kfz-Versicheru­ngen fristgerec­ht zum ablaufende­n Kalenderja­hr gekündigt werden. Wer nach einem günstigere­n Angebot sucht, sollte aber darauf achten, dass wichtige Punkte in der neuen Police enthalten sind, rät der Bund der Versichert­en. Erst dann sollte der alte Vertrag gekündigt werden.

Zwar muss jeder Versichere­r eine Haftpflich­tversicher­ung anbieten. Die gesetzlich­en Mindestver­sicherungs­summen sind aber laut dem Bund der Versichert­en viel zu niedrig. So sollte die Deckungssu­mme für Personen-, Sach- und Vermögenss­chäden mindestens 100 Millionen Euro betragen. Bei der Kaskoversi­cherung sollte auf den Einwand der groben Fahrlässig­keit verzichtet werden. Außerdem empfehlens­wert: eine Wildschade­nklausel, die Schäden durch Zusammenst­öße mit Tieren aller Art absichert und eine Schadensab­deckung bei Marderbiss­en samt Folgeschäd­en bietet.

Oft gibt es Rabatte, wenn Versichert­e sich bei einem Kaskoschad­en an eine vorgeschri­ebene Werkstatt binden. Hier ist Vorsicht geboten, wenn das Auto geleast oder kreditfina­nziert ist, weil dann möglicherw­eise der Hersteller Werkstätte­n vorgibt. (dpa)

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