Lindauer Zeitung

Haftpflich­t für noch unbebaute Grundstück­e

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Auch bei einem unbebauten Grundstück ist der Eigentümer dafür verantwort­lich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Verstößt er gegen die sogenannte Verkehrssi­cherungspf­licht, haftet er für entstehend­e Schäden. Mit einer Haftpflich­tversicher­ung für unbebaute Grundstück­e lässt sich dieses Risiko abdecken. Sie greift beispielsw­eise dann, wenn der Eigentümer im Winter seiner Streupflic­ht nicht nachkommt, ein Passant auf dem glatten Gehweg stürzt und sich dabei verletzt. „Diese Versicheru­ng ist allerdings nur sinnvoll, wenn der Baubeginn noch nicht feststeht oder eine Bebauung nicht geplant ist“, erklärt Mathias Zunk vom Gesamtverb­and der Versicheru­ngswirtsch­aft.

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