Bis zur Regierungsbildung kann es noch dauern
Nach der hessischen Landtagswahl haben die Parteien keinen Zeitdruck, um ein Regierungsbündnis zu schmieden. Die Wahlperiode des bisherigen Landtags endet erst am 17. Januar 2019, einen Tag später tritt laut Landesverfassung der neue Landtag zu seiner ersten Sitzung zusammen. Üblicherweise wählen die Abgeordneten dann den Ministerpräsidenten. Können sie das wegen fehlender Mehrheiten nicht, führt die bisherige Landesregierung „die laufenden Geschäfte“weiter, so bestimmt es die Verfassung. Die Regierung wäre damit nur noch geschäftsführend im Amt. Nach der vorherigen Landtagswahl 2013 hatte die Regierungsbildung in Hessen drei Monate gedauert. (dpa)