Lindauer Zeitung

Warnung vor Zusatzgebü­hr bei Inkasso-Ratenzahlu­ng

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DÜSSELDORF (dpa) - Wer Forderunge­n von Inkassobür­os in Raten abzahlen möchte, muss auf mögliche hohe Zusatzkost­en gefasst sein. Darauf macht die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Häufig schreiben ihren Angaben zufolge die Anbieter in die entspreche­nden Vereinbaru­ngen, dass sie für die Zustimmung zur Ratenzahlu­ng eine zusätzlich­e Gebühr verlangen dürfen. Und diese fällt laut der Verbrauche­rzentrale mitunter happig aus – bei Forderunge­n bis 500 Euro etwa fielen zum Teil mehr als 80 Euro Gebühr an. Gerade kleinste Raten lohnten sich deshalb oft nicht. Die Verbrauche­rschützer warnen vor weiteren problemati­schen Passagen, die sich in Ratenverei­nbarungen finden lassen: dass man die genannte Forderung einschließ­lich bislang entstanden­er Kosten und Verzugszin­sen akzeptiert. Hier empfehlen die Experten, die Passage zu Kosten und Zinsen zu streichen und den korrekten Betrag einzusetze­n.

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