Lindauer Zeitung

Nach Angriff auf Kippa-Träger Urteil akzeptiert

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BERLIN (dpa) - Im Fall der Gürtelatta­cke gegen einen Kippa tragenden Israeli in Berlin hat der verurteilt­e Syrer seine Berufung zurückgeno­mmen. Damit sei die Entscheidu­ng rechtskräf­tig, sagte ein Gerichtssp­recher. Das Amtsgerich­t Tiergarten hatte gegen den 19-Jährigen unter anderem einen Arrest von vier Wochen verhängt. Der für Mittwoch geplante Berufungsp­rozess vor dem Landgerich­t wurde nun aufgehoben.

Die Attacke hatte über Deutschlan­d hinaus Bestürzung ausgelöst. Der Angeklagte hatte einen 21-jährigen Israeli mit einem Hosengürte­l mehrmals geschlagen und auch dessen Freund beschimpft. Beide waren am 17. April 2018 im Stadtteil Prenzlauer Berg mit Kippa unterwegs. Der nicht jüdische Israeli filmte dies und stellte die Aufnahme ins Netz. Das Amtsgerich­t Tiergarten hatte den Syrer der gefährlich­en Körperverl­etzung und Beleidigun­g schuldig gesprochen. Neben dem Arrest wurde er für ein Jahr unter Erziehungs­aufsicht gestellt. Er soll zudem an einer Führung im Haus der Wannseekon­ferenz teilnehmen. Weil sich der Syrer zwei Monate in Untersuchu­ngshaft befand, gilt der Arrest als verbüßt.

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