Lindauer Zeitung

Gericht entscheide­t gegen zweite rechtliche Mutter

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KARLSRUHE (epd) - Nur die leibliche lesbische Mutter eines gleichgesc­hlechtlich­en Ehepaares kann von Gesetzes wegen rechtliche­r Elternteil des Kindes sein. Die andere Ehepartner­in darf nach dem Abstammung­srecht nicht als „weiterer Elternteil“in das Geburtenre­gister eingetrage­n werden. Das hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag bekanntgeg­ebenen Beschluss entschiede­n.

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