Lindauer Zeitung

Schäden an Substanz muss der Vermieter beseitigen

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BERLIN (dpa) - Größere Schäden an der Substanz der Wohnung muss immer der Vermieter beseitigen. Dazu gehören beispielsw­eise die Fenster oder auch Wände und Böden, wenn Schäden erkennbar sind. Das gilt auch dann, wenn der Mieter laut Mietvertra­g verpflicht­et ist, Schönheits­reparature­n zu übernehmen. Das geht aus einer Entscheidu­ng des Landgerich­ts Berlin (Az.: 67 S 20/17) hervor, über welche die Zeitschrif­t „Wohnungswi­rtschaft und Mietrecht“unlängst berichtet hat. Außerdem darf ein Vermieter ein langjährig­es Mietverhäl­tnis nicht einfach kündigen, wenn ein Mieter bei der Beseitigun­g von kleineren Mängeln nicht kooperiert.

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