Schäden an Substanz muss der Vermieter beseitigen
BERLIN (dpa) - Größere Schäden an der Substanz der Wohnung muss immer der Vermieter beseitigen. Dazu gehören beispielsweise die Fenster oder auch Wände und Böden, wenn Schäden erkennbar sind. Das gilt auch dann, wenn der Mieter laut Mietvertrag verpflichtet ist, Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 67 S 20/17) hervor, über welche die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“unlängst berichtet hat. Außerdem darf ein Vermieter ein langjähriges Mietverhältnis nicht einfach kündigen, wenn ein Mieter bei der Beseitigung von kleineren Mängeln nicht kooperiert.