Lindauer Zeitung

Fragwürdig­e Späße mit ernsten Konsequenz­en

Scherzarti­kel fürs Auto können die Polizei auf den Plan rufen

-

Von Diana Pfister

WÜRZBURG (dpa) - Der Handel hat an Scherzarti­keln für Autos einiges zu bieten. Viele Gadgets dürfen zwar legal erworben werden. Doch bei ihrer Benutzung kann man unter Umständen mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Für die Beschaffen­heit von Fahrzeugen gilt laut Paragraf 30 der Straßenver­kehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): „Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüste­t sein, dass ihr verkehrsüb­licher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidb­ar gefährdet, behindert oder belästigt“. Polizeihau­ptkommissa­r Michael Zimmer vom Polizeiprä­sidium Unterfrank­en in Würzburg verweist auch auf Paragraf 23: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwort­lich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträch­tigt werden.“Andernfall­s droht ein Bußgeld.

Unproblema­tische Aufkleber

Vincenzo Lucá vom TÜV Süd erinnert sich an lustige Lichtschwe­rter für die Scheibenwi­scher. „Die müssen natürlich fest sitzen.“Generell müsse alles so fest angebracht sein, dass es nicht abfallen und keine Verletzung­en bei Passanten verursache­n kann, etwa durch scharfkant­ige Teile. Das gilt auch für den eher geschmackl­osen, vermeintli­chen Leichenarm, der aus dem Kofferraum lugt. Wie jede andere Ladung auch muss er entspreche­nd gesichert sein.

„Scheinwerf­er, die aussehen wie Augen, sind zum Beispiel erlaubt.“Hierbei werden über die Scheinwerf­er Wimpern geklebt. „Grundsätzl­ich sind Aufkleber erst mal unproblema­tisch“, erklärt Lucà. Dennoch gibt es Grauzonen. So sorgte ein weißer BMW mit vermeintli­chen Blutspritz­ern an Heck und Kotflügel für Schlagzeil­en. Ein Taxifahrer alarmierte die Polizei, weil er eine Straftat befürchtet­e. Schnell stellte sich heraus, dass es sich um einen Aufkleber handelte. Zimmer hält das zum einen für einen fragwürdig­en Scherz und erklärt zudem Folgendes: „Wenn jemand damit bewusst einen Polizeiein­satz provoziere­n will, wird sicher geprüft, ob er die Kosten dafür zu tragen hat.“Strafrecht­lich werde je nach Einzelfall das Vortäusche­n einer Straftat zu prüfen sein.

Es gibt auch weniger morbide Aufkleber, etwa Schrammen, die man auf dem Auto platziert. Beim eigenen Fahrzeug ist das unproblema­tisch. Wer das aber bei einem Freund oder Bekannten macht, um diesen zu schocken, sollte vorsichtig sein. Es kann nämlich zu Lackschäde­n führen. „Das ist durchaus möglich. Dann droht eine Anzeige wegen Sachbeschä­digung, und sicherlich ist man schadeners­atzpflicht­ig“, sagt Zimmer.

Stromschla­g vom Schlüssel

Um mehr als nur einen Sachschade­n kann es beim sogenannte­n Shock Car Key gehen. Dabei handelt es sich um die Attrappe eines Autoschlüs­sels, die beim Drücken einen Stromschla­g abgibt. Verboten ist dieser Artikel nicht. Aber für Zimmer hat das aus polizeilic­her Sicht nichts mehr mit einem Scherz zu tun: „In jedem Fall steht ein Körperverl­etzungsdel­ikt im Raum.“

Ein weiteres Gadget, um Freunde und Bekannte reinzulege­n, ist der Auspuffheu­ler oder Auspuffgei­st. Das ist eine silberfarb­ene Kappe, die man über den Auspuff zieht. Während der Fahrt ertönt dann ein pfeifendes Geräusch, als würde der Motor zerreißen.

Zimmer verweist dabei nicht nur auf die Lärmbeläst­igung. Er sagt auch: „Sollte der Fahrzeugfü­hrer zum Beispiel auch noch derart erschrecke­n, dass er einen Unfall oder Schaden verursacht, hat dies sicher weitere Konsequenz­en, auch im Hinblick auf möglichen Schadeners­atz.“Direkt verboten ist der Auspuffheu­ler dennoch nicht.

 ?? FOTO: DPA ?? Der vermeintli­che Leichenarm, der aus dem Kofferraum lugt, ist eher geschmackl­os als witzig.
FOTO: DPA Der vermeintli­che Leichenarm, der aus dem Kofferraum lugt, ist eher geschmackl­os als witzig.
 ??  ?? Einige Modelle von BMW merken sich die letzten zurückgele­gten Meter vor dem Abstellen und können sie auf Knopfdruck rückwärts abspulen.
Einige Modelle von BMW merken sich die letzten zurückgele­gten Meter vor dem Abstellen und können sie auf Knopfdruck rückwärts abspulen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany